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4. März 2008
Aktuelle Entwicklungen im EU-Beihilfenrecht

EU-Flaggen
© Cumulus

Im Dezember 2007 hat die Europäische Kommission die neue Mitteilung über die Änderung der Methode zur Festsetzung der Referenz- und Abzinsungssätze verabschiedet. Der Referenzzins übernimmt im Beihilferecht die Funktion des Marktzinses und ist somit maßgeblich bei der Berechnung des Subventionswertes von staatlichen Beihilfen.

Das in der Vergangenheit grundsätzlich angewandte Standardkonzept mit einem einheitlichen Referenzzinssatz wird zum 1. Juli 2008 von einem risikodifferenzierten Ansatz abgelöst. Die Berechnungsgrundlage bildet dabei IBOR (IBOR = EURIBOR) für ein Jahr. Die Margenaufschläge bewegen sich zwischen 60 und 1.000 Basispunkten, abhängig von der Kreditwürdigkeit des Unternehmens und dem Umfang der angebotenen Sicherheiten. Im Gegensatz zu den Entwurfsfassungen hat die Europäische Kommission diese Margenaufschläge auf IBOR an mehreren Stellen deutlich gesenkt und somit die von deutscher Seite vorgetragene Kritik angenommen.

Zudem hat die Kommission in der verabschiedeten Fassung klargestellt, dass nicht nur die Ratings von internationalen Rating-Agenturen sondern auch die Rating-Systeme der Banken akzeptiert werden.
 

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