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10. Mai 2007
Bankaufsichtliches Marktschwankungskonzept - Ergebnisse der Erhebungen für Gewerbeimmobilien

Potsdamer Platz

Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, führt jährlich eine Erhebung für das bankaufsichtliche Marktschwankungskonzept von Büro- und Handelsimmobilien gemäß Paragraf 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Solvabilitätsverordnung (SolvV) in Verbindung mit Paragraf 20a Absatz 6 Kreditwesengesetz (KWG) durch. Die aktuelle Analyse mit Stichtag 1. Januar 2007 hat ergeben, dass für sämtliche regionalen Immobilienmärkte die Schwankungen der Verkehrswerte oberhalb des bankaufsichtlich tolerierten Schwellenwertes von minus zehn Prozent blieben.

Unsere Ergebnisse werden durch die übrigen im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) angeschlossenen Verbände mitgetragen. Auch für die Objektarten Hotel und Lager, die vom Verband deutscher Pfandbriefbanken (VDP) erhoben werden, ergeben sich angabegemäß keine Auffälligkeiten. Die Ergebnisse der Erhebungen werden als Meldung des ZKA an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weitergeleitet. Die Institute sind von weiteren Überprüfungspflichten für Gewerbeimmobilien daher entbunden, es sei denn, sie haben positive Kenntnis davon, dass in ihrem Institut aufgrund festgestellter Wertveränderungen der beliehenen Objekte eine Neubewertung beziehungsweise ein Überprüfung der zu Grunde liegenden Annahmen erforderlich ist.

Konzeptionelle Ergänzung des Marktschwankungskonzeptes um Wohnimmobilien

Auch die Überwachung von Wohnimmobilien ist in Paragraf 35 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SolvV in Verbindung mit Paragraf 20a Absatz 6 KWG regelmäßig gefordert. Daher haben wir seit Sommer 2006 das Konzept für Gewerbeimmobilien konsequent fortentwickelt. Wir unterscheiden nach Mehrfamilienhäusern (MFH), Eigentumswohnungen (ETW) und Einfamilienhäusern (EFH). Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) hat sich unserem Konzept angeschlossen. Die Datenerhebungen erfolgen für MFH und ETW durch den VÖB, für EFH durch den DSGV. Die Marktdaten für MFH und ETW werden in ausgewählten Indikatorstädten erhoben, für EFH in Stadt/Umlandregionen gemessen. Abweichend von dem Konzept für Gewerbeimmobilien wird im wohnwirtschaftlichen Bereich eine Schwankung von bis zu 20 Prozent innerhalb von drei Jahren bankaufsichtlich toleriert. Per 1. Januar 2007 haben wir bereits die Daten erhoben. Vorbehaltlich ihrer endgültigen Prüfung haben der Bundesverband deutscher Banken (BdB) und Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) ihre grundsätzliche Zustimmung zum Ausdruck gebracht und begrüßen unser gesamtheitliches Konzept.

 

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