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21. Januar 2009
Novellierung der Wertermittlungsverordnung

Reichstag
© Günter Schneider

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat den Verordungsentwurf über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV) am 9. Dezember 2008 herausgegeben und damit der Öffentlichkeit zur Diskussion gestellt. Der Bundesverband Öffentlicher Banken, VÖB, hat am 21. Januar 2009 seine Stellungnahme zu dem Verordnungsentwurf an das BMVBS abgegeben.

Wie auch in unserer Stellungnahme anlässlich der Veröffentlichung des Berichtes des Sachverständigengremiums zur Überprüfung des Wertermittlungsrechtes im April 2008 dargestellt, begrüßen wir die Initiative des BMVBS zur Novellierung des Wertermittlungsrechtes. Gegenüber dem Bericht des Sachverständigengremiums sehen wir unsere Petiten vom 19. Mai 2008 hinsichtlich der Beibehaltung des Begriffes „Liegenschaftszinssatz“, der Vorschriften zur Bodenwertermittlung und der verwendeten Verfahrensbezeichnungen bei der Ertragswertermittlung in dem Verordnungsentwurf berücksichtigt.

Für problematisch halten wir, dass der Anwendungsbereich der neuen ImmoWertV auch auf solche Bewertungsobjekte erweitert werden soll, in denen sich kein Markt gebildet hat. Wir sehen mögliche Widersprüche zu der Definition des Verkehrswertes (Marktwert) im Baugesetzbuch.

Die Einführung des so genannten Discounted-Cash-Flow-Verfahrens (DCF-Verfahren) als ein auf der Grundlage periodisch unterschiedlicher Erträge beruhendes Ertragswertverfahren unterstützen wir insofern, als dass damit den internationalen Gepflogenheiten der Immobilienwertermittlung stärker Rechnung getragen wird. Methodische Fragen hinsichtlich der Ableitung der wertbestimmenden Parameter im Vergleich zu den in der Praxis bereits etablierten beiden Varianten des Ertragswertverfahrens bleiben unbeantwortet. Wir befürworten die Anlehnung an einen anerkannten Normengeber.

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