Home Themen Immobiliengeschäft: Finanzierung / Bewertung Einführung von REITs in Deutschland

Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, begrüßt den am 2. November 2006 von der Regierung verabschiedeten Entwurf eines deutschen REIT-Gesetzes (Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen). Mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes am 1. Januar 2007 wird der Finanzplatz Deutschland gestärkt.
Damit die neuen Immobilientrusts zu einem Erfolgsmodell werden, müssen REITs auch Wohnimmobilien uneingeschränkt erwerben können. Die politische Kompromisslösung, gemischt genutzte Wohn-/Gewerbeimmobilien nur für REITs zuzulassen, wenn eine überwiegende gewerbliche Nutzung vorliegt, würde den deutschen REIT im Vergleich zu ausländischen Modellen von Anfang an schwer beschädigen Der deutsche Finanzplatz kann es sich angesichts starker internationaler Konkurrenz nicht leisten, dass die Marktkapitalisierung deutscher REITs ohne Wohnimmobilien um 14 bis 19 Prozent sinken würde. Dies gilt umso mehr, als die in der politischen Debatte zitierten sozialen Rechte der Mieter durch geltendes Recht sowie eine mieterfreundliche Rechtsprechung umfangreich geschützt sind. Hieran wird die Einführung von REITs nichts ändern.
Sollten deutsche REITs Wohnimmobilien lediglich beschränkt erwerben dürfen, könnten entsprechende Bestände nur in ausländische REITs eingebracht werden. Unsere europäischen und internationalen Konkurrenten würden hierdurch gestärkt, der Standort Deutschland in einem wichtigen Innovationsfeld zurückgeworfen. REITs für Wohn- und Gewerbeimmobilien sollten daher uneingeschränkt zugelassen werden.