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12. Mai 2011
VÖB-Stellungnahme zum Entwurf der Sachwertrichtlinie

Potsdamer Platz
© Günter Schneider

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) führt die Novellierung des Wertermittlungsrechtes konsequent weiter fort. Nachdem die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) bereits am 1. Juli 2010 in Kraft getreten ist, werden derzeit die Wertermittlungsrichtlinien überarbeitet. Die Wertermittlungsrichtlinien enthalten Hinweise zur Ermittlung des Verkehrswerts von Grundstücken nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen.

Die Richtlinie zur Ermittlung des Sachwertes von Grundstücken liegt inzwischen im Entwurf vor. Sie führt neue Standards zur Bestimmung der Gesamtnutzungsdauer und des Modernisierungsgrades von Sachwertobjekten ein. Die Herstellungskosten sollen vorrangig anhand der neu entwickelten Normalherstellungskosten (NHK 2010) ermittelt werden. Zudem müssen die Gutachterausschüsse künftig alle Daten, die den Sachwert beeinflussen, insbesondere die Sachwertfaktoren, nach einheitlichen Methoden bereitstellen.

Wir haben gegenüber dem BMVBS eine Stellungnahme zum Entwurf der Sachwertrichtlinie abgegeben. Unserer Einschätzung nach wird der Entwurf den Anforderungen der Kreditwirtschaft an die Wertermittlung ihrer grundpfandrechtlichen Sicherheiten im kleinteiligen Baukreditgeschäft grundsätzlich gerecht. Wir setzen uns dafür ein, dass die Gutachterausschüsse die Kreditwirtschaft qualifiziert unterstützen. Vor dem Hintergrund einer einheitlichen Systematik der Datenerhebung über die Grenzen einzelner Bundesländer hinweg fordern wir eine deutliche Verbesserung der Qualität und der digitalen Verfügbarkeit marktbezogener Bewertungsdaten.

Das BMVBS hat angekündigt, den Entwurf der Sachwertrichtlinie mit Vertretern des Bundes, der Länder und der Verbände noch in diesem Jahr in einer Arbeitsgruppe fortzuentwickeln. Anschließend erwarten wir die Vorlage von weiteren Entwürfen über eine Richtlinie zur Ermittlung des Ertragswertes beziehungsweise des Vergleichswertes. Die Richtlinie zur Ermittlung von Bodenrichtwerten ist bereits Anfang dieses Jahres in Kraft getreten.

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