Home
Themen
Kapitalmärkte / Wertpapieraufsicht
Kapitalmärkte / Wertpapieraufsicht
Der Bereich Kapitalmärkte/Wertpapieraufsicht befasst sich mit allen Themen, die für die Geschäftstätigkeit der Mitglieder auf den Finanzmärkten Bedeutung besitzen. Dies umfasst das Emissionsgeschäft und das Börsenwesen, die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Wertpapierdienstleistungen (Compliance), die Abwicklung von Finanzprodukten (Back-Office Tätigkeiten), das Investmentrecht und Treasury.
Die Europäische Kommission hat einen ersten Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Transparenzrichtlinie vorgelegt. Wesentliche Bestandteile der Richtlinie sollen überarbeitet werden.
Wertpapierdienstleistungsunternehmen müssen seit dem 1. Juli 2011 bei der Anlageberatung von Privatkunden ein Informationsblatt zur Verfügung stellen, das die wesentlichen Informationen des empfohlenen Finanzinstrumentes in leicht verständlicher Form enthält.
Am 20. Oktober 2011 hat die Europäische Kommission ihre Überarbeitungsvorschläge der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) sowie eine ergänzende Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente und zur Änderung der Verordnung (EMIR) über OTC–Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister, veröffentlicht.
Am 20. Oktober 2011 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Revision der Marktmissbrauchsrichtlinie vorgelegt. Dieser umfasst eine Verordnung über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch) und eine Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen für Insider-Geschäfte und Marktmanipulation.
Am 18. Oktober 2011 einigten sich nach mehr als einjährigen Erörterungen und Verhandlungen das Europäische Parlament und der Ministerrat unter Beteiligung der EU-Kommission auf eine Verordnung über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps(CDS). Die Verordnung ist die Grundlage eines einheitlichen EU-Regelwerks für den Handel mit Leerverkäufen.
Im September 2009 beschlossen die Staats- und Regierungschefs der G-20, dass zukünftig, „sofern es möglich ist, alle standardisierten bilateralen OTC- (over-the-counter-) Derivatkontrakte an Börsen oder auf elektronischen Handelsplattformen gehandelt werden sollen“.
Im Bereich Emissionsgeschäft werden sämtliche Fragen im Zusammenhang mit den rechtlichen Grundlagen und den tatsächlichen Bedingungen für die Emission von Finanzinstrumenten aufgearbeitet.
Berlin
Die Europäische Kommission hatte im September 2010 die Regulierung von Leerverkäufen vorgeschlagen, die unter anderem ein Verbot auch von untertägigen ungedeckten Leerverkäufen vorsah – anders als der deutsche Gesetzgeber. Im Europäischen Parlament wird der Verordnungsentwurf kontrovers diskutiert.
Berlin
Am 8. Dezember 2010 hat die Europäische Kommission ein Konsultationspapier zur Revision der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) veröffentlicht, welches die Überarbeitung und Erweiterung einer Reihe von für das Kapitalmarktgeschäft relevanten Bereichen der MiFID erörtert. Hierbei sehen wir folgende Schwerpunkte: Die Schaffung einheitlicher Regelungswerke für sämtliche Märkte und Marktteilnehmer, verbunden mit der Ausweitung der MiFID auf weitere Anlageprodukte und den Direktverkauf begrüßen wir grundsätzlich, insbesondere jedoch im Hinblick auf die Aufnahme des Grauen Kapitalmarktes in die MiFID.
Berlin
Die Europäische Kommission hat erste Vorschläge für eine Regulierung so genannter Packaged Retail Investment Products (PRIPs) veröffentlicht. Diese konzentrieren sich auf Regelungen zur Produkttransparenz durch Bereitstellung eines Key Investor Information Documents sowie auf Anforderungen an den Vertrieb von solchen Investmentprodukten.
Berlin
Die European Securities and Markets Authority (ESMA) hat nunmehr das Verfahren zur Ausarbeitung von Ausführungsbestimmungen zur geänderten EU-Prospektrichtlinie eröffnet. Inhaltlich sollen Bestimmungen insbesondere zu den folgenden Themen erarbeitet werden:
Berlin
Zum Regierungsentwurf des OGAW IV-Umsetzungsgesetzes findet am 23. Februar 2011 die öffentliche Anhörung vor dem Finanzausschuss statt. Das Gesetz dient dazu, die Richtlinie zur Koordinierung der Rechtsund Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, umzusetzen. Dies hat bis zum 1. Juli 2011 zu geschehen.
Berlin
Das neue Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz wurde am 11. Februar 2011 in der dritten Beratung des Deutschen Bundestages angenommen und wird nach der Verkündung in Kraft treten. Zuletzt ergaben sich noch einige Modifikationen aufgrund von Vorschlägen des Finanzausschusses.
Die Regulierung der Derivatemärkte war eine der ersten Antworten der Europäischen Kommission auf die Vertiefung der Finanzkrise nach September 2008. Nach zwei Mitteilungen zu OTC-Derivaten im Juli und Oktober 2009 hat die Kommission am 15. September 2010 einen Verordnungsvorschlag zu OTC-Derivaten, Zentralen Gegenparteien und Transaktionsregistern veröffentlicht.
Am 23. September 2009 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag zur Überarbeitung der Prospekt-Richtlinie veröffentlicht. Das Europäische Parlament und der Rat einigten sich in den Trilogverhandlungen am 18. Mai 2010. Am 17. Juni 2010 hat das Europäische Parlament seinen Standpunkt angenommen. Die formelle Annahme durch den Rat steht noch aus. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wird voraussichtlich im Herbst erfolgen. An dem vorliegenden Ergebnis wird sich jedoch in der Zwischenzeit nichts mehr ändern.
Derzeit werden einzelne Bestimmungen der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) überprüft. Das Committee of European Securities Regulators (CESR) soll im Auftrag der Europäischen Kommission Änderungsempfehlungen erarbeiten.
Die Auseinandersetzung mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen für die Tätigkeit von Wertpapierdienstleistungsunternehmen (Compliance) bringt für die Verbandsarbeit vor allem eine intensive Befassung mit der aufsichtlichen Auslegung des Wertpapierhandelsgesetzes mit sich.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 3. Mai 2010 einen Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts sowie für eine Verordnung über den Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte und Compliance-Beauftragte und die Anzeigepflichten nach § 34d des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) vorgelegt.
Im Zusammenhang mit den Back-Office Tätigkeiten der Institute werden verschiedenste Aspekte im Zusammenhang mit der Abwicklung von Finanzprodukten behandelt. Am 4. August 2009 ist das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es tritt in seinen wesentlichen Teilen am 1. September 2009 in Kraft.
Am 4. August 2009 ist das Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) im Bundesgesetzblatt erschienen. Es enthält neben einer Neufassung des Schuldverschreibungsgesetzes auch Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes. Die im Wertpapierhandelsgesetz nunmehr vorgesehene Protokollpflicht für Anlageberatungen gilt hiervon abweichend erst ab dem 1. Januar 2010.
Im Bereich des Treasury werden aktuelle Entwicklungen im gesamten Fachgebiet des Treasury/Asset Liability Management (ALM) analysiert und bewertet.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Mai 2009 eine überarbeitete und ergänzte Fassung ihres Emittentenleitfadens veröffentlicht. Die Neufassung des Leitfadens berücksichtigt die durch das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG) eingetretenen Gesetzesänderungen sowie Änderungen der Rechtsprechung und der Verwaltungspraxis.
Euroclear hat ein neues Argument in die Diskussion um das TARGET2-Securities-Projekt (T2S-Projekt) der Europäischen Zentralbank (EZB) eingebracht. Euroclear stellt seine Beteiligung an T2S unter die Bedingung, dass nicht sämtliche Transaktionen auf der Plattform der EZB abgewickelt werden müssen. Vielmehr will Euroclear es seinen Nutzern weiterhin ermöglichen, auf der eigenen Euroclear-Plattform Transaktionen abzuwickeln.
Im Bereich der Emission und des Vertriebs von Investmentanteilen liegt der Schwerpunkt der Verbandsarbeit auf der Begleitung aktueller Initiativen für eine Reform der europäischen und nationalen gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Das Risikobegrenzungsgesetz wurde am 18. August 2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit ist ein Großteil der Vorschriften am 19. August in Kraft getreten; für einzelne Regelungen ist ein späteres Inkrafttreten vorgesehen. Das Gesetz sieht die Erweiterung der Offenlegungspflichten von Meldungen hinsichtlich Informationen zu den Zielen des Erwerbs von Stimmrechten und zur Herkunft der verwendeten Mittel, Änderungen der aktienrechtlichen Regelungen zu Namensaktien und Regelungsvorschläge zum Verkauf von Kreditforderungen vor.
Schwerpunkt der Arbeiten im Bereich des Börsenwesens sind die gesetzlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Aufnahme oder die Einbeziehung in den Börsenhandel.