Home Themen Kapitalmärkte / Wertpapieraufsicht Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz

Berlin
Das neue Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz wurde am 11. Februar 2011 in der dritten Beratung des Deutschen Bundestages angenommen und wird nach der Verkündung in Kraft treten. Zuletzt ergaben sich noch einige Modifikationen aufgrund von Vorschlägen des Finanzausschusses. Die Änderungen betrafen insbesondere die Beschränkung der Bereitstellung von Produktinformationsblättern auf die Fälle der Kaufberatung, die Verschlankung der Registrierungspflicht von Anlageberatern sowie von Vertriebs- und Compliance- Beauftragten und einige Regelungen zu den offenen Immobilienfonds.
Gewisse im Gesetz enthaltene Regelungen zur Verbesserung des Schutzes von Privatanlegern vor Falsch- und Schlechtberatung, die wertpapierhandelsrechtliche Vorschriften zur Beteiligungstransparenz, die das so genannte Anschleichen an Unternehmen verhindern sollen sowie das gesetzgeberische Vorhaben, bei Immobilienfondsanteilen Fristenkongruenz zu den Fondsassets zu schaffen, haben wir grundsätzlich unterstützt. Dank einiger Änderungen zur Verfügungsbeschränkung über Immobilienfondsanteile wurden noch Erleichterungen für die Privatkunden erreicht. Die Verschlankung der Registrierungspflichten von Anlageberatern, Vertriebs- und Compliance-Beauftragten konnten unsere Bedenken, damit Datenfriedhöfe bei der Aufsicht zu schaffen, nicht vollständig ausräumen.