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28. Mai 2010
Anlegerschutz und Anlageberatung

Rechtsberatungsgesetz
© aboutpixel.de / Uwe Dreßler

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 3. Mai 2010 einen Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts sowie für eine Verordnung über den Einsatz von Mitarbeitern in der Anlageberatung, als Vertriebsbeauftragte und Compliance-Beauftragte und die Anzeigepflichten nach § 34d des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) vorgelegt.

Die deutsche Kreditwirtschaft hat sich hierzu in einer Stellungnahme vom 28. Mai 2010 positioniert. Schwerpunkt der Diskussion ist die Einführung von Produktinformationsblättern, die Registrierungspflicht von Anlageberatern, Vertriebsbeauftragten und Compliance-Beauftragten sowie neue gesetzliche Regelungen für das Produkt der offenen Immobilienfonds.

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