Home Themen Kapitalmärkte / Wertpapieraufsicht ESMA-Konsultation zu Ausführungsbestimmungen zur EU-Prospektrichtlinie

Berlin
Die European Securities and Markets Authority (ESMA) hat nunmehr das Verfahren zur Ausarbeitung von Ausführungsbestimmungen zur geänderten EU-Prospektrichtlinie eröffnet. Inhaltlich sollen Bestimmungen insbesondere zu den folgenden Themen erarbeitet werden: Format der Final Terms für einen Basisprospekt, Format und Inhalt der Zusammenfassung, Prospektpflichten in der so genannten Retail Cascade sowie eine Aufstellung hinsichtlich der zivilrechtlichen Haftung für Prospekte in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Erste inhaltliche Details zu den beabsichtigen Ausführungsbestimmungen sollen im Juli 2011 in Form eines ESMA-Konsultationspapieres veröffentlicht werden. Die Empfehlungen der ESMA an die Europäische Kommission sind für September 2011 angekündigt.