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Im Bereich der Emission und des Vertriebs von Investmentanteilen liegt der Schwerpunkt der Verbandsarbeit auf der Begleitung aktueller Initiativen für eine Reform der europäischen und nationalen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Besondere Bedeutung kommt dabei den Arbeiten an Reformen der EU-Richtlinie über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-Richtlinie) und deren Auswirkungen auf den Vertrieb von Investmentanteilen zu.
Änderung der OGAW-Richtlinie
Am 16. Juli 2008 hat die Europäische Kommission ihre Vorschläge für eine Überarbeitung des europäischen Rechtsrahmens für Investmentfonds veröffentlicht. Die Änderungen betreffen insbesondere den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds, der durch ein verkürztes Meldeverfahren deutlich vereinfacht werden soll, sowie die Ermöglichung von Fondsfusionen.
Die Kerninformationen für eine Investorenentscheidung sollen zukünftig in einem Informationsblatt dargestellt werden. Dieses soll neben einer kurzen Produktbeschreibung Angaben zu dem Risikoprofil, der bisherigen Performance und den Kosten enthalten. Die EU-Kommission hat in sieben Mitgliedstaaten einen ersten Markttest durchgeführt, um die Verständlichkeit der Key Investor Information für die Anleger zu prüfen. Ein zweiter Markttest ist für das Frühjahr 2009 vorgesehen. Anschließend wird der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR) eine entsprechende Empfehlung an die EU-Kommission abgeben.
CESR hat von der EU-Kommission das Mandat erhalten, aufsichtrechtliche Probleme eines europäischen Passes für Verwaltungsgesellschaften zu klären. Dieser würde es ermöglichen, ohne Errichtung einer örtlichen Zweigniederlassung eine grenzüberschreitende Fondsverwaltung durchzuführen. Am 31. Oktober 2008 hat CESR seine Empfehlung vorgestellt. Neben Maßnahmen zur Überwachung der Fondsverwaltung beinhaltet diese Regelungen zur Verteilung der Zuständigkeiten der unterschiedlichen Aufsichtsbehörden. Die EU-Kommission überprüft derzeit, ob der EU-Pass für das Fondsmanagement noch in der aktuellen Legislaturperiode in die OGAW-Richtlinie integriert werden kann.