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9. März 2011
Konsultation zur Produkttransparenz für Packaged Retail Investment Products

Reichstag
© Günter Schneider

Berlin

Die Europäische Kommission hat erste Vorschläge für eine Regulierung so genannter Packaged Retail Investment Products (PRIPs) veröffentlicht. Diese konzentrieren sich auf Regelungen zur Produkttransparenz durch Bereitstellung eines Key Investor Information Documents sowie auf Anforderungen an den Vertrieb von solchen Investmentprodukten. Die Regelungen sollen einheitlich für alle als PRIPs identifizierten Investmentprodukte gelten. Umfasst sein dürften vor allem Zertifikate und strukturierte Anleihen, aber grundsätzlich auch Fonds und fondsgebundene Lebensversicherungen. Eine Verzahnung, insbesondere mit den Regelungen der Prospektrichtlinie zur dortigen Zusammenfassung, will die Europäische Kommission sicherstellen. In den Fällen, in denen ein PRIPs-Dokument verpflichtend ist, soll dieses die Prospektzusammenfassung ersetzen. Die Umsetzung der Anforderungen an den Vertrieb von PRIPs soll in der MiFID sowie in der Versicherungsvermittlerrichtlinie erfolgen. Hinsichtlich des Inhaltes des neuen PRIPs- Dokumentes werden von der EU-Kommission erste Vorschläge unterbreitet. Im Wesentlichen sind dies die Angaben, die sich auch in den heutigen Produktinformationsblättern finden. 

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