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1. Dezember 2011
Kundeninformationsblätter für Privatanleger

Vertragsunterzeichnung
© Rolf van Melis / pixelio.de

Wertpapierdienstleistungsunternehmen müssen seit dem 1. Juli 2011 bei der Anlageberatung von Privatkunden ein Informationsblatt zur Verfügung stellen, das die wesentlichen Informationen des empfohlenen Finanzinstrumentes in leicht verständlicher Form enthält. Da die Informationsblätter dem Anleger einen Vergleich von verschiedenen Finanzinstrumenten ermöglichen sollen, hat die Deutsche Kreditwirtschaft einen Standard erarbeitet, der eine einheitliche Gliederung für Informationsblätter vorsieht. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überprüfen derzeit, ob die in der Praxis verwandten Informationsblätter den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Im Rahmen dieser Evaluierung ist erste Kritik geäußert worden. Insbesondere die Darstellung der Kosten für den Erwerber müsse detaillierter erfolgen. Zudem sollen auch die Formulierungen im Informationsblatt stärker am Adressatenkreis ausgerichtet werden. 

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