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9. März 2011
MiFID Review

VÖB

Berlin

Am 8. Dezember 2010 hat die Europäische Kommission ein Konsultationspapier zur Revision der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) veröffentlicht, welches die Überarbeitung und Erweiterung einer Reihe von für das Kapitalmarktgeschäft relevanten Bereichen der MiFID erörtert. Hierbei sehen wir folgende Schwerpunkte: Die Schaffung einheitlicher Regelungswerke für sämtliche Märkte und Marktteilnehmer, verbunden mit der Ausweitung der MiFID auf weitere Anlageprodukte und den Direktverkauf begrüßen wir grundsätzlich, insbesondere jedoch im Hinblick auf die Aufnahme des Grauen Kapitalmarktes in die MiFID. Allerdings befürchten wir in einzelnen Fällen erhebliche organisatorische Schwierigkeiten.

Neben regulierten Märkten, multilateralen Handelsplattformen und systematischen Internalisierern sollen organisierte Handelsfaszilitäten (OTF) als weiterer Ausführungsort der steten Weiterentwicklung der Handelsformen Rechnung tragen. Hiervon sollten jedoch auch künftig OTC-Geschäfte abgrenzbar sein. Der automatisierte Handel und insbesondere der Hochfrequenzhandel sollen Regeln unterworfen werden. Es bedarf noch genauer Abschätzung, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen im Einzelnen sinnvoll sind.

Die Handelstransparenzpflichten sollen erweitert werden. Eine Verkürzung der Nachhandelstransparenzfristen bei Aktien sehen wir als nicht notwendig an. Besonders kritisch sehen wir im Rahmen der Ausweitung der Transparenzpflichten auf Nichtaktien den Vorschlag, dass auch Wertpapierdienstleistungsunternehmen eine Vorhandelstransparenz in der Form herstellen sollen, dass der abgegebene Quote den aktuellen Marktwert reflektieren und unterhalb einer gewissen Ordergröße bindend sein soll. Mit einem solchen darunter möglicherweise zu verstehenden Kontrahierungszwang würde in die unternehmerische Freiheit der Wertpapierdienstleistungsunternehmen eingegriffen. Zudem würden für sie unabsehbare Risiken geschaffen. Auch dürfte eine Vorhandelstransparenz bei mangelnder Vergleichbarkeit der Produkte wenig sinnvoll sein. Berücksichtigt der Preis, wie etwa bei Derivaten, auch das Kontrahentenausfallrisiko, so hat er keine Aussagekraft für ein Geschäft mit einem anderen Geschäftspartner.

Die Erweiterung und Neugestaltung der Wohlverhaltensregeln wird diskutiert. Insbesondere der Schaffung neuer Informationspflichten im Rahmen der Anlageberatung stehen wir kritisch gegenüber, weil diese dazu führen werden, dass der Begriff der Anlageberatung teilweise neu definiert wird. Ebenso kritisch sehen wir die Tendenz des europäischen Gesetzgebers, Zuwendungen in der Anlageberatung generell zu verbieten. Hierdurch wird der Honorarberatung Vorschub geleistet, obgleich diese Form der Anlageberatung nicht für alle Anleger von Vorteil wäre. Weiter verschärft werden sollen die Regeln der Kundenkategorisierung.

Detaillierte Regelungen bezüglich der Anforderungen an die Organisation von Wertpapierdienstleistungsunternehmen begrüßen wir. Offensichtlich übernimmt der deutsche Markt hier bereits Benchmark-Funktion. Aus unserer Sicht spricht nichts dagegen, dass diese Anforderungen auch in den übrigen Mitgliedsstaaten verbindlich werden. Weiterhin bemühen wir uns allerdings darum, die Pflicht zur Sprachaufzeichnung von telefonisch erteilten Orders zu verhindern. 

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