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19. Juli 2011
Überarbeitung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MIFID) im Hinblick auf den Handel von Derivaten

VÖB

Im September 2009 beschlossen die Staats- und Regierungschefs der G-20, dass zukünftig, „sofern es möglich ist, alle standardisierten bilateralen OTC- (over-the-counter-) Derivatkontrakte an Börsen oder auf elektronischen Handelsplattformen gehandelt werden sollen“. Die Europäische Kommission kündigte daraufhin in ihrer Mitteilung vom 20.Oktober 2009 an, dass der Handel von solchen Derivatkontrakten Gegenstand der Überarbeitung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) sein wird. Zur Vorbereitung der Überarbeitung konsultierte die Europäische Kommission zwischen Dezember 2010 und Februar 2011 öffentlich verschiedene Themen, darunter auch den Derivatehandel. Der EU-Kommission schwebt vor, dass der Handel von OTC-Derivatkontrakten entweder an Börsen oder multilateralen Handelsplattformen stattfinden soll oder allgemein formuliert auf sogenannten organisierten Handelsplattformen, wobei dieser Begriff noch genau definiert werden muss. Es soll der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) obliegen, einzuschätzen und zu entscheiden, ob ein Derivat, das sich für die zentrale Abwicklung eignet, „ausreichend liquide“ für den Handel über organisierte Handelsplätze ist. Die Einschätzung soll auf der Handelshäufigkeit und der durchschnittlichen Transaktionsgröße beruhen. Die Europäische Kommission ist zudem der Ansicht, dass ESMA gegebenenfalls die G-20-Vereinbarung erweitern könnte, so zum Beispiel im Falle einer zu starken Konzentration von Händlern eines bestimmten Derivats, einer zu hohen Präsenz von Käufern im Vergleich zu Verkäufern eines bestimmten Derivats, oder wenn die Marktübersicht eingeschränkt ist. Der Kommissionsvorschlag für eine Änderungsrichtlinie zur MiFID ist derzeit für Juli 2011 angekündigt. 

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