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9. März 2011
OGAW IV-Umsetzungsgesetz

Pariser Platz
© Günter Schneider

Berlin

Zum Regierungsentwurf des OGAW IV-Umsetzungsgesetzes findet am 23. Februar 2011 die öffentliche Anhörung vor dem Finanzausschuss statt. Das Gesetz dient dazu, die Richtlinie zur Koordinierung der Rechtsund Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, umzusetzen. Dies hat bis zum 1. Juli 2011 zu geschehen. In wesentlichen Zügen setzt der Gesetzesentwurf die Richtlinie eins-zu-eins um. Allerdings sollen auch Regelungen, die über die Richtlinie hinausgehen, aufgenommen werden, so etwa die Übersendung von Anlegerinformationen per dauerhaftem Datenträger. Dies erhöht den bürokratischen Aufwand für Kapitalanlagegesellschaften und depotführende Stellen erheblich. Kritisch sehen wir auch die Formulierungen bezüglich der elektronischen Übermittlung von Informationen an den Anleger. Positiv bewerten wir dagegen die Einfügung eines Aufwendungsersatz- und Vergütungsanspruches der depotführenden Stellen gegenüber den Kapitalanlagegesellschaften. Da die Depotbanken bereits einer hohen Regelungsdichte unterliegen, lehnen wir die gesetzlichen Regelungen ab, die im Hinblick auf die Anforderungen an die Depotbanken über das europäische Umsetzungserfordernis hinausgehen. Dies ist beispielsweise bei der Übernahme von Regelungen für den grenzüberschreitenden Verkehr auf rein nationale Sachverhalte der Fall. 

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