Home Themen Kapitalmärkte / Wertpapieraufsicht Regulierung von Leerverkäufen
Berlin
Die Europäische Kommission hatte im September 2010 die Regulierung von Leerverkäufen vorgeschlagen, die unter anderem ein Verbot auch von untertägigen ungedeckten Leerverkäufen vorsah anders als der deutsche Gesetzgeber. Im Europäischen Parlament wird der Verordnungsentwurf kontrovers diskutiert. Der Berichtsentwurf von Ende November 2010 sah eine Reihe von Verschärfungen vor. So wird vorgeschlagen, die Markierungspflicht auch auf Leerverkaufsorders auszuweiten, die außerhalb eines Handelsplatzes ausgeführt werden. Das Transparenzregime soll nicht nur für Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien gelten, sondern auch für solche in Unternehmensanleihen und Credit Default Swaps. Es wird sogar eine Differenzierung nach Anlagestrategien innerhalb eines Unternehmens bei der Berechnung der Netto-Leerverkaufsposition gefordert. Dies dürfte in der Praxis nicht darstellbar sein. Außerdem sollen auch so genannte gehebelte Netto-Longpositionen bestimmten Regeln unterworfen werden. Sie gehen deutlich über den von der Europäischen Kommission verfolgten Zweck hinaus und dürften in der Praxis kaum nachvollziehbar sein. Auch im Rat gehen die Verhandlungen zum Verordnungsentwurf weiter. Zum Beispiel wird erörtert, Pensionsgeschäfte und Futures aus dem Begriff der Leerverkaufspositionen ausdrücklich auszunehmen. Dies wäre eine wichtige Klarstellung. Von besonderer Bedeutung wäre außerdem eine klare Regelung dahin, dass untertägige ungedeckte Leerverkäufe zulässig sind. Diese sind für den ungestörten Verlauf einer Vielzahl von Transaktionen unverzichtbar.