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4. August 2009
Schuldverschreibungsgesetz

SEPA
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Am 4. August 2009 ist das Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) im Bundesgesetzblatt erschienen. Es enthält neben einer Neufassung des Schuldverschreibungsgesetzes auch Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes.

Mit dem neuen Schuldverschreibungsgesetz wird eine Gläubigerversammlung für Schuldverschreibungen, die deutschem Recht unterliegen, umfassender als bisher eingeführt. Damit wird es einfacher, während der Laufzeit einer Schuldverschreibung eine Änderung der Anleihebedingungen herbeizuführen, ohne dass sämtliche Gläubiger dem zustimmen müssen.

Das Wertpapierhandelsgesetz erfährt zwei einschneidende Änderungen: Die Sonderverjährungsfrist für Ansprüche des Kunden gegen ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen wird gestrichen und eine umfangreiche Protokollpflicht für die Anlageberatung gegenüber Privatkunden eingeführt.

Das Gesetz ist am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. Hiervon abweichend gilt die Verpflichtung zur Protokollierung einer Anlageberatung erst für Beratungen nach dem 31. Dezember 2009.

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