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18. Oktober 2011
Trilogeinigung zur Leerverkaufsverordnung

Berlaymont

Am 18. Oktober 2011 einigten sich nach mehr als einjährigen Erörterungen und Verhandlungen das Europäische Parlament und der Ministerrat unter Beteiligung der EU-Kommission auf eine Verordnung über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps(CDS). Die Verordnung ist die Grundlage eines einheitlichen EU-Regelwerks für den Handel mit Leerverkäufen.

Bis zuletzt war besonders die Behandlung von ungedeckten Credit Default Swaps auf Staatsanleihen umstritten. Die europäischen Gesetzgeber haben durch umfassende Auflagen nunmehr ein de-facto-Verbot geschaffen. Die Mitgliedstaaten haben allerdings die Möglichkeit, das Verbot vorübergehend auszusetzen und zwar dann, wenn eine Austrocknung der Liquidität der Anleihemärkte droht und den Mitgliedstaaten die Aufnahme neuer Schulden erschwert. Eine Austrocknung muss mit objektiven Elementen wie zum Beispiel der Höhe von Zinsaufschlägen auf Staatsanleihen oder der Ausweitung der Zins- oder CDS-Spreads belegt werden. Das Opt-out muss zudem von der nationalen Aufsichtsbehörde genehmigt und bei der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA notifiziert werden.

Bei ungedeckten Leerverkäufen mit Aktien muss der Verkäufer die Positionen in einer bestimmten Frist mit den entsprechenden Wertpapieren unterlegen. Dabei stehen ihm verschiedene Möglichkeiten wie eine Leihe oder eine andere „absolut durchsetzbare Forderung“ offen. Die genaue Frist wird im Rahmen der Durchführungsmaßnahmen zur Leerverkaufsverordnung bestimmt werden, wobei die mit dem Entwurf der Durchführungsmaßnahmen beauftragte ESMA den untertägigen Handel berücksichtigen muss. Ungedeckte Leerverkäufe von Staatsanleihen unterliegen weniger strengen Vorgaben.
Ausgenommen von den künftigen Vorschriften sind unter anderem Market Maker.

Das Europäische Parlament stimmte dem gefundenen Kompromiss am 15. November 2011 zu. Die Regelung tritt nach formeller Zustimmung durch den Ministerrat und der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. 

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