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Der Bereich Recht befasst sich im Wesentlichen mit aktuellen bankrechtlichen Themen. Er verfolgt und begleitet die nationale und europäische Gesetzgebung und Rechtsprechung auf diesem Gebiet. Hierbei stehen die Auswirkungen auf die Kreditwirtschaft im Vordergrund. Insbesondere die nationale Umsetzung europäischer Rechtsakte, wie zum Beispiel die Richtlinie über Zahlungsdienste, bestimmen die aktuelle Gremienarbeit. Auch die nationale Gesetzgebung, wie etwa die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes, steht im Fokus der Betreuung. Darüber hinaus befasst sich der Rechtsbereich mit dem Tarif- und Arbeitsrecht.
Die Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie führt in Deutschland ab November 2009 zu einer neuen Rechtslage im Zahlungsverkehr. Deshalb müssen Banken ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit ihren Kunden bereits im Vorfeld anpassen. Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, fasst hier die wichtigsten Anpassungen zusammen.
Am 4. August 2009 ist das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es tritt in seinen wesentlichen Teilen am 1. September 2009 in Kraft. Das Gesetz sieht veränderte Anforderungen an den Versand der Mitteilungen über eine Hauptversammlung für Kreditinstitute vor. Diese können Hauptversammlungsunterlagen künftig elektronisch übermitteln.
Am 3. August 2009 ist das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Gemäß Artikel 11 Absatz 1 des Gesetzes treten die Vorschriften zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie am 11. Juni 2010 in Kraft.
Am 10. Juli 2009 ist das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Gemäß Artikel 10 tritt das Gesetz vorbehaltlich des Artikel 7 am 1. Juli 2010 in Kraft. Artikel 7, der am 1. Januar 2012 in Kraft tritt, beinhaltet die Änderungen aus Anlass des Außerkrafttretens des herkömmlichen Kontopfändungsschutzes. Das Gesetz sieht die Einführung eines so genannten Pfändungsschutz- oder P-Kontos vor.
Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) im Auskunfteienrecht vom 10. Oktober 2008 hat es sich - wie bereits die vorangegangenen Entwürfe - zum Ziel gesetzt, die datenschutzrechtliche Situation der Kunden in Bezug auf Scoring-Verfahren und Auskunfteien zu verbessern. Allerdings sollte der Gesetzentwurf negative Auswirkungen auf Scoring-Verfahren sowie auf die Qualität der verwendeten Daten vermeiden.
Der Bundestag hat am 2. Juli 2009 das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht in 2. und 3. Lesung beschlossen. Der Bundesrat hat am 10. Juli 2009 dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz zuzustimmen. Die den zivilrechtlichen Teil des Zahlungsverkehrs betreffenden Bestimmungen treten Ende Oktober 2009 in Kraft, zusammen mit dem bereits verabschiedeten und im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz.
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsrechtes vorgelegt sowie – am 16. Dezember 2008 – ihren fünften Bericht zur Umsetzung der Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) zum Girokonto für jedermann. Die zwischenzeitliche Zunahme des Bestands an Girokonten für Jedermann um knapp 150.000 wird darin als nicht belastbar bezeichnet.
Die gesetzlichen Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge spielen insbesondere im Zusammenhang mit Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) eine wichtige Rolle. Das europäische Vergaberecht wurde 2004 grundlegend überarbeitet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat Anfang März 2008 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts veröffentlicht. Am 23. Mai 2008 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschlossen. Der Bundestag hat umfangreiche Änderungen an dem Gesetzentwurf vorgenommen und diesen am 19. Dezember 2008 verabschiedet. Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, begrüßt grundsätzlich die Gesetzesinitiative. Allerdings hat der Bundestag mit seinen Änderungen insbesondere zur Verpflichtung der Aufteilung in Lose gemäß § 97 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen die Rahmenbedingungen für ÖPP-Projekte verschlechtert; es bestehen allerdings Ausnahmeregelungen.
Am 23. Dezember 2008 ist das erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist die überfällige Anpassung des UWG an die Richtlinie 2005/29/EG vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern.
Das Risikobegrenzungsgesetz wurde am 18. August 2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Vorschriften betreffend den Verkauf von Kreditforderungen sind somit am 19. August 2008 in Kraft getreten. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen beinhalten im Wesentlichen Transparenzverbesserungen.
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat bereits 2003 eine Überarbeitung des Rechtsberatungsrechts angekündigt und im April 2005 einen Gesetzentwurf für eine neues Rechtsdienstleistungsgesetz vorgelegt. Der Deutsche Bundestag hat am 11. Oktober das neue Rechtsdienstleistungsgesetz beschlossen. Sofern der Bundesrat zustimmt, kann das Gesetz zum 1. Juli 2008 in Kraft treten.
Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist es, durch ein arbeitsrechtliches und zivilrechtliches Benachteiligungsverbot einen umfassenden Schutz vor Diskriminierungen zu erreichen.
Mit den von der Europäischen Kommission initiierten Arbeiten für einen gemeinsamen Referenzrahmen für das europäische Vertragsrecht sollen EU-weit einheitliche Definitionen und Grundbegriffe erarbeitet werden. Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, beteiligt sich aktiv an der Erarbeitung durch Experten aus der Praxis.
Das Kartellrecht hat große Bedeutung bei der Zusammenarbeit von Banken und Verbänden, insbesondere im Zahlungsverkehr, aber auch im Konsortialgeschäft. Durch die Anpassung des europäischen Kartellrechts mit Wirkung zum 1. Mai 2004 ist das Kartellrecht grundlegend reformiert worden. Wirtschaftsteilnehmer müssen nunmehr die kartellrechtliche Zulässigkeit von Vereinbarungen selbst prüfen.