Home Themen Recht Achte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Das deutsche Kartellrecht soll nach dem Willen der Bundesregierung überarbeitet und noch enger mit dem europäischen Recht verzahnt werden. Zu diesem Zweck hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im November 2011 einen Referentenentwurf für die achte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorgelegt. Ziel ist ein Inkrafttreten der Novelle zum 1. Januar 2013.
Die wesentlichen Aspekte der Novelle sind:
Es erfolgen keine grundlegenden Änderungen im System des deutschen Kartellrechts, da sich dieses nach Ansicht des Ministeriums bewährt hat.