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4. August 2009
Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

Aktienkurs
© Konstantin Gastmann / Pixelio

Am 4. August 2009 ist das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es tritt in seinen wesentlichen Teilen am 1. September 2009 in Kraft.

Das Gesetz sieht veränderte Anforderungen an den Versand der Mitteilungen über eine Hauptversammlung für Kreditinstitute vor. Diese können Hauptversammlungsunterlagen künftig elektronisch übermitteln. Die Gesellschaften können zudem durch eine Satzungsregelung die Übermittlung auf den Weg der elektronischen Kommunikation beschränken. Dies kann dazu führen, dass nicht mehr alle Aktionäre über eine Hauptversammlung informiert werden.

Erleichterungen sind bei der Wahrnehmung des Depotstimmrechts durch die Kreditinstitute geplant. So kann eine Bevollmächtigung der Kreditinstitute auf Basis der Vorschläge des Vorstandes oder des Aufsichtsrates erfolgen, ohne dass der Depotkunde zwingend eigene Abstimmungsvorschläge erhalten muss.

Ein weiteres Ziel des Gesetzes ist es, missbräuchliche Aktionärsklagen zu bekämpfen. Hierzu sieht das Gesetz unter anderem vor, dass für Freigabeverfahren zukünftig in erster und einziger Instanz die Oberlandesgerichte zuständig sind.

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