Home Themen Recht Girokonto für jedermann

16. Januar 2012
Girokonto für jedermann

EC
© Gerd Altmann / Pixelio

Ende Dezember letzten Jahres hat das Bundesministerium der Finanzen den sechsten Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlung der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) zum „Girokonto für jedermann“ vorgelegt. Die Bundesregierung zieht darin insbesondere den Schluss, dass mit Blick auf die Empfehlung der Europäischen Kommission zum Zugang zu einem Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen („Basiskonto“) vom 18. Juli 2011 sowie darauf, dass die Europäische Kommission aller Voraussicht nach in 2012 einen Gesetzesvorschlag für eine verbindliche Regelung zum Zugang zu einem Basiskonto vorlegen werde, ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf auf nationaler Ebene gegenwärtig nicht gegeben sei. Auch das am 1. Juli 2010 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes begründe nach Ansicht der Regierung unter Hinweis auf die erst drei Jahre nach seinem Inkrafttreten durchzuführende Evaluierung derzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

Dessen ungeachtet sieht die Bundesregierung die Kreditinstitute weiterhin in der Pflicht, da sich die Zahl der kontolosen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland mindestens in einem sehr hohen sechsstelligen Bereich bewege. Zu dieser Einschätzung gelangt die Bundesregierung vor allem angesichts der vom Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. sowie der Bundesagentur für Arbeit vorgelegten Zahlen. Zwar könne insbesondere von der Zahl der monatlichen Empfänger von Sozialleistungen durch (kostenpflichtige) Zahlungsanweisungen zur Verrechnung (ZzV) nicht darauf geschlossen werden, dass es sich hierbei um Fälle handele, in denen ein Kreditinstitut dem Leistungsempfänger die Eröffnung eines Girokontos zu Unrecht verweigert habe. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit habe der Anteil der kostenpflichtigen ZzV in 2010 immerhin bei 99 % und 98 % gelegen. Auf Grund der Kosten für die Empfänger von ZzV sei jedoch davon auszugehen, dass es sich nur in Ausnahmefällen um eine freiwillige bzw. 'verschuldete' Kontolosigkeit handele. Ausnahmsweise kann die Kostenpflicht für ZzV entfallen, wenn der Leistungsempfänger nachweist, dass er unverschuldet über kein Girokonto verfügt.

Zwar weist die Bundesregierung u. E. durchaus zu Recht darauf hin, dass der im letzten Berichtszeitraum zu verzeichnende weitere Anstieg von „Girokonten für jedermann“ auf 2,5 Mio (Stichtag: 31. Dezember 2010) nicht zwingend eine sinkende Kontolosigkeit der Bevölkerung bedeute. Grund für den Anstieg könne vielmehr auch sein, dass eine wachsende Zahl „normaler“ Girokonten lediglich auf „Girokonten für jedermann“ zurückgestuft worden sei. Nicht untersucht wird von der Bundesregierung jedoch die Frage, ob die Kontolosigkeit derjenigen Verbraucher, die ihre Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit mittels kostenpflichtiger ZzV erhalten, von diesen insofern selbst 'verschuldet' wurde, als sie von der u. E. durchaus zumutbaren Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens zur Erlangung eines Girokontos für jedermann keinen Gebrauch gemacht haben.

Im Ergebnis kommt die Bundesregierung zu dem Schluss, dass die derzeitige Datenlage noch immer nicht ausreicht, um belastbare Aussagen über die Entwicklung der Umsetzung der DK-Empfehlung seit dem letzten Bericht in Deutschland zu treffen. Die Bundesregierung hält daher 'lediglich' an den bisher von der Kreditwirtschaft nicht umgesetzten Empfehlungen, wie sie bereits in den Berichten von 2006 und 2008 vorgeschlagen worden waren, fest. Diese umfassen eine Ersetzung der DK-Empfehlung „Girokonto für jedermann“ durch eine rechtlich bindende Selbstverpflichtung einerseits sowie eine Verpflichtung der Kreditinstitute andererseits, die Schlichtungssprüche ihrer jeweiligen Schlichtungsstellen, soweit sie die Thematik „Girokonto für jedermann“ betreffen, als bindend zu akzeptieren.

Datenschutzerklärung© 2012 Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, Berlin

Mitgliederlogin


Verbesserte Einlagensicherung für Bankkunden VÖB-Ombudsmann Arbeitgeberverband VÖB-Medientage 2012 für Nachwuchsjournalisten