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3. April 2009
Girokonto für jedermann

EC
© Gerd Altmann / Pixelio

Am 14. Juli 2006 hatte die Bundesregierung ihren vierten Bericht zur Umsetzung der Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) zum Girokonto für jedermann vorgelegt. Neben einer Änderung des Kontopfändungsrechts hatte sie darin eine Verpflichtung der einzelnen Kreditinstitute gefordert, Bürgerinnen und Bürgern auf Wunsch ein Girokonto für jedermann zu eröffnen beziehungsweise ein solches Konto weiterzuführen, soweit Unzumutbarkeitsgründe nicht entgegenstehen. Ferner sollten die Institute sich verpflichten, die Schlichtungssprüche ihrer Schlichtungsstelle als bindend zu akzeptieren. Die Schaffung eines gesetzlichen Kontrahierungszwangs wurde für nicht erforderlich gehalten.

Am 16. Dezember 2008 veröffentlichte die Bundesregierung ihren fünften Bericht zur Umsetzung der Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) zum Girokonto für jedermann. Die zwischenzeitliche Zunahme des Bestands an Girokonten für Jedermann um knapp 150.000 wird darin als nicht belastbar bezeichnet und gefordert, nun kumulativ die beiden weiteren durch die Kreditwirtschaft zu schaffenden Komponenten treten zu lassen. Der Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes ist am 23. April 2009 vom Bundestag beschlossen worden.

Der Bundesverband Öffentlicher Banken, VÖB, der Bundesverband deutscher Banken, BdB, und der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, BVR, haben am 11. Februar 2009 zu dem fünften Bericht Stellung genommen.

Kurz zuvor, am 6. Februar 2009, wurde von der Europäischen Kommission eine öffentliche Konsultation zum Thema „Finanzielle Eingliederung – ein Konto für jedermann“ gestartet, zu der sich der ZKA am 3. April 2009 geäußert hat. Sowohl gegen eine einheitliche europäische Lösung als auch gegen einen gesetzlichen Kontrahierungszwang hat sich der ZKA eindeutig ausgesprochen.

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