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Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat bereits 2003 eine Überarbeitung des Rechtsberatungsrechts angekündigt und im April 2005 einen Gesetzentwurf für eine neues Rechtsdienstleistungsgesetz vorgelegt. Der Deutsche Bundestag hat am 11. Oktober das neue Rechtsdienstleistungsgesetz beschlossen. Sofern der Bundesrat zustimmt, kann das Gesetz zum 1. Juli 2008 in Kraft treten. Das alte Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahr 1935 ist seit Jahren in der Diskussion, insbesondere auch vor dem Hintergrund der extensiven Auslegung durch die Rechtsprechung. Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, fordert eine Einschränkung des Anwendungsbereichs der Rechtsberatung auf Fälle, bei denen eine juristische Prüfung im Einzelfall erforderlich ist.