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1. Mai 2004
Wettbewerbsrecht - Kartellrecht

Potsdamer Platz
© Günter Schneider

Das Kartellrecht hat große Bedeutung bei der Zusammenarbeit von Banken und Verbänden, insbesondere im Zahlungsverkehr, aber auch im Konsortialgeschäft. Durch die Anpassung des europäischen Kartellrechts mit Wirkung zum 1. Mai 2004 ist das Kartellrecht grundlegend reformiert worden. Wirtschaftsteilnehmer müssen nunmehr die kartellrechtliche Zulässigkeit von Vereinbarungen selbst prüfen.

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