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6. Mai 2009
EU-Parlament nimmt Vorschläge zur Änderung der EU-Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie an

EU-Sterne
© Cumulus

Das Europäische Parlament hat am 6. Mai 2009 die Änderungsrichtlinie in erster Lesung angenommen. Auf folgende Punkte ist hinzuweisen:

Eine Zurechnung zum traditionellen Kernkapital kann nur noch dann erfolgen, wenn das Instrument „pari passu“ mit dem Gesellschaftskapital am Verlust teilnimmt. Mit einem Vorrang zum Gesellschaftskapital ausgestattete stille Einlagen wären somit nur noch als „minderwertiges“ Hybridkapital bis zu 35 Prozent des Kernkapitals anerkennungsfähig. Jedoch ermöglicht die Richtlinie bis zum Ende der Finanzmarktkrise Flexibilität in der nationalen Umsetzung.

Bei den Großkreditvorschriften hält das Europäische Parlament an der grundsätzlich vollen Anrechnung von Interbankenforderungen auf die Großkreditobergrenzen fest. Erleichterungen gelten für förderbezogene Kredite der Förderinstitute und für kleine Institute mit einem haftenden Eigenkapital bis zu 600 Millionen Euro. Für bis zum 31. Dezember 2009 begebene Interbankenausleihungen gilt ein Bestandsschutz bis Ende 2012.

Trotz anders lautender Änderungsanträge wird der vom Originator oder Sponsor von Verbriefungstransaktionen vorzuhaltende Selbstbehalt bei fünf Prozent belassen. Gleichzeitig wird die Europäische Kommission jedoch aufgefordert, bis Ende 2009 nach Konsultation vom Committee of European Banking Supervisors (CEBS) einen Vorschlag zu unterbreiten, ob der Selbstbehalt erhöht werden soll.

Auch wird die Europäische Kommission aufgefordert, bis Ende 2009 Vorschläge zur Erhöhung der Transparenz von OTC-Derivaten vorzulegen, zum Beispiel durch Einrichtung einer zentralen Clearingstelle für Credit Default Swaps.

Die Umsetzungsfrist zur internen Modellierung des Ausfallrisikos im Handelsbuch wird auf den 31. Dezember 2010 verlängert. Damit wird zum einen der geforderte Gleichlauf mit den Baseler Vorschlägen hergestellt. Zum anderen können die durch die deutschen Aufsichtsbehörden für Herbst 2009 angekündigten Modellabnahmeprüfungen voraussichtlich in das Jahr 2010 verschoben werden.

Die neuen Bestimmungen sind bis zum 31. Oktober 2010 in nationales Recht umzusetzen. Mit Wirkung zum 31. Dezember 2010 sollen die Änderungen dann auf nationaler Ebene in Kraft treten. Damit ist noch unklar, ob die letzte Meldung im Jahr 2010 bereits auf der Grundlage der neuen Regelungen erfolgen muss. Wir werden uns im Rahmen der nationalen Umsetzung dafür einsetzen, dass die neuen Vorschriften erst ab dem 1. Januar 2011 angewendet werden müssen.

Es bleibt ferner abzuwarten, wie die Neuregelungen im Hinblick auf die Anerkennung stiller Einlagen als Kernkapital in Deutschland umgesetzt werden.

Der Europäische Rat wird die Änderungsrichtlinie formell im Juni 2009 annehmen. 

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