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15. Januar 2005
Standard zur Erfassung von Verlusten aus operationellen Risiken

VÖB

Mit dem In-Kraft-Treten der neuen Eigenkapitalregelungen für Banken (Basel II) haben die Kreditinstitute ab 2007 neben Kredit- und Marktpreisrisiken auch so genannte operationelle Risiken gesondert zu erfassen und mit Eigenkapital zu unterlegen.

Um dabei auftretende Fragestellungen zu beantworten, haben der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, und der Bundesverband deutscher Banken (BdB) einen gemeinsamen Standard zur Erfassung von Verlusten aus operationellen Schadensfällen vorgelegt.

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