Home Themen Risikomanagement / Controlling Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)

Mit den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) werden die an die Institute gerichteten qualitativen Elemente des bankaufsichtlichen Überprüfungsverfahrens (Supervisory Review Process) der zweiten Säule von Basel II geregelt. Mittlerweile wurden die MaRisk bereits drei Mal überarbeitet. Im Rahmen dieser Überarbeitungen wurden die zwischenzeitlich modifizierten Outsourcing-Regelungen integriert (erste Novelle im Jahre 2007) sowie Schwachstellen im Risikomanagement beseitigt, die im Verlauf der Finanzmarktkrise sichtbar wurden (zweite und dritte Novelle in den Jahren 2009 und 2010). Am 20. Dezember 2005 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Abstimmung mit der Deutschen Bundesbank erstmals ein Rundschreiben über MaRisk veröffentlicht. Die aktuell gültige Fassung der MaRisk wurde am 15. Dezember 2010 bekannt gegeben.Die neuen Regelungen sind grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2011 umzusetzen.
Ein zentrales Element der MaRisk ist das Risikotragfähigkeitskonzept. In diesem Konzept geht es im Kern darum, die wesentlichen Risiken aus der Geschäftstätigkeit durch internes Kapital (Risikodeckungspotenzial) abzudecken. Die Vorgaben zu den Risikotragfähigkeitskonzepten wurden im Rahmen der dritten Novelle verschärft. Zudem hat sich die Deutsche Bundesbank in den Jahren 2009 und 2010 in 150 Kreditinstituten intensiv mit den Risikotragfähigkeitskonzepten beschäftigt und anschließend eine Bestandsaufnahme veröffentlicht. Es ist davon auszugehen, dass die Aufsicht im Frühjahr 2011 ein separates Positionspapier zu grundlegenden Konsistenzüberlegungen für Risikotragfähigkeitskonzepte veröffentlichen wird.