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6. Januar 2009
Verschärfung der Anforderungen an die Durchführung von Stresstests

Am 6. Januar 2009 veröffentlichte der Baseler Ausschuss als Reaktion auf die Finanzmarktkrise ein Konsultationspapier mit Prinzipien zur Durchführung von Stresstests in Banken und ihre Beurteilung durch die Aufsichtsbehörden.

Banken nutzen Stresstests als ein Instrument ihres Risikomanagements, um kritische Entwicklungen in ihrem Marktumfeld und deren unmittelbare Auswirkungen auf das eigene Institut zu simulieren. Dies ermöglicht es dem Management, frühzeitig geeignete Gegenmaßnahmen zu treffen und damit eventuelle Auswirkungen schlagend werdender Risiken zu verhindern beziehungsweise zu verringern.

Nach einer Analyse bisheriger Stresstestverfahren in der Kreditwirtschaft bemängelt der Baseler Ausschuss vor allem, dass Banken zu einseitig auf einzelne Produkte, Geschäftsbereiche oder Risikoarten fokussierte Szenarien auswählten. Zudem würden sich die Institute zu sehr auf historische Daten stützen und damit aktuelle Marktentwicklungen und Produktinnovationen nur unzureichend berücksichtigen. Daneben seien auch Risiken aus Konzentrationen und Korrelationen zwischen einzelnen Bank- und Risikopositionen vernachlässigt worden. Dies habe zur Folge, dass zahlreiche Banken die Verwerfungen an den Verbriefungs- und Interbankenmärkten und ihre Auswirkungen schlichtweg unterschätzten.

Ein Ansatzpunkt, das Stresstestverfahren in Banken zu verbessern, sieht der Baseler Ausschuss darin, das gesamte Stresstestverfahren von der Entwicklung geeigneter Tests, über deren Evaluierung bis hin zur Einbindung der Ergebnisse in einen bankweiten Entscheidungsprozess anzupassen. Demnach sollen Stresstests ein wesentlicher Bestandteil der gesamten Unternehmensorganisation sowie des Risikomanagements sein und ihre Analyseergebnisse Einfluss auf die strategischen Entscheidungen der Geschäftsleitung und des Aufsichtsorgans haben. Stresstestprogramme selbst sollen bei der Risikoidentifizierung und -kontrolle unterstützen, andere Instrumente des Risikomanagements sinnvoll ergänzen, das Kapital- und Liquiditätsmanagement verbessern und die interne und externe Kommunikation intensivieren. Weitere Aspekte der Leitlinien befassen sich damit, Stresstestverfahren flexibler auszugestalten und eine regelmäßige Aktualisierung sicherzustellen. Darüber hinaus erwartet der Baseler Ausschuss eine vielfältige, in die Zukunft gerichtete Auswahl an Szenarien, die sowohl Einzelrisiken und einzelne Geschäftsfelder als auch mögliche negative Entwicklungen auf Gesamtbankebene und simultane Verwerfungen auf den Refinanzierungs- und Kapitalmärkten inklusive verschiedenster Wechselwirkungen berücksichtigen. Dabei soll ein Institut seinen Fokus auf Ereignisse legen, die einen erheblichen Verlust herbeiführen würden und damit gleichzeitig die Szenarien identifizieren, die die Tragfähigkeit des Institutes besonders belasten.

Aber auch die nationalen Aufsichtsbehörden sollen nach Auffassung des Baseler Ausschusses verstärkt in die Pflicht genommen werden. So sollen Aufseher die Stresstestprogramme der Institute regelmäßig bewerten und bei eventuellen Defiziten das Top-Management zu einer Korrektur auffordern. Darüber hinaus sollen Aufseher künftig auch eigene Stresstests entwickeln dürfen, die dann von den Instituten anzuwenden sind.
 

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