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21. Juli 2010
Bundestag beschließt Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie

Reichstag
© Günter Schneider

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD II) in seiner Sitzung am 8. Juli 2010 in zweiter / dritter Lesung beschlossen. Damit werden insbesondere die Großkreditvorschriften geändert, die Anerkennung von hybriden Kernkapitalbestandteilen geregelt und die aufsichtliche Behandlung von Verbriefungspositionen verschärft.

Die wichtigsten Änderungen im Großkreditregime betreffen die volle Anrechnung von Interbankenforderungen auf die Großkreditobergrenzen sowie die Neudefinition der Kreditnehmereinheit. Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinienvorgaben zur Anerkennung von Hybridkapitalinstrumenten ändert sich unter anderem die Anrechenbarkeit von stillen Einlagen als Kernkapital. Mit den Regelungen zur Behandlung von Verbriefungspositionen werden vor allem die Anforderungen an die vom Originator zurückzubehaltenden Positionen umgesetzt, wobei der deutsche Gesetzgeber den Selbstbehalt für Verbriefungen, die nach dem 31. Dezember 2012 emittiert werden, im nationalen Alleingang von 5 Prozent auf 10 Prozent erhöht hat.

Das nicht zustimmungspflichtige Gesetz wird am 24. September 2010 im Bundesrat behandelt. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist für Mitte Oktober bzw. Anfang November 2010 angekündigt. Die Neuregelungen werden richtlinienkonform zum 31. Dezember 2010 in Kraft treten. 

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