Home Themen Risikomanagement / Controlling Behandlung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch

Am 9. November 2011 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht das Rundschreiben zur „Ermittlung der Auswirkungen einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung“ veröffentlicht. Darin wird eine Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve um 200 Basispunkte in beide Richtungen vorgegeben. Die negative Veränderung des Barwertes muss absolut und in Prozent der regulatorischen Eigenmittel an die Deutsche Bundesbank gemeldet werden. Übersteigt die relative Kennzahl einen Wert von 20 %, wird der Status „Institut mit erhöhtem Zinsänderungsrisiko“ vergeben. Dies sei aber nicht automatisch bedenklich und ziehe lediglich eine Prüfung auf angemessene Eigenmittel nach sich, die gemäß Kreditwesengesetz auch ohne Überschreitung der 20 %-Schwelle durchgeführt werden kann.
Das Institut kann den Berechnungsturnus der Meldekennzahl unter Beachtung der MaRisk eigenverantwortlich festlegen. Zusätzlich muss die Berechnung bei wesentlichen zinsrisikoerhöhenden Portfolioänderungen ausgeführt werden. Das Rundschreiben ist mit dem Tag der Veröffentlichung anwendbar geworden. Falls also die Bewertung des Marktpreisrisikos häufiger als quartalsweise durchgeführt wird, ist die Behandlung von Zinsänderungsrisiken ab sofort anzupassen.