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2. Juli 2007
Abgeltungsteuer: grundlegende Neuordnung der Besteuerung Kapitalerträge Privater ab 2009

Aktienkurs
© Konstantin Gastmann / Pixelio

Im Juli 2007 hat der Gesetzgeber die grundlegende Neuordnung der Besteuerung der Kapitalanlagen von Privatleuten beschlossen. Ab 2009 soll eine pauschale Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer und einheitlich für Zinsen, Dividenden, Fondserträge und Veräußerungsgewinne greifen. Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, begrüßt die Einführung einer Abgeltungsteuer als den Einstieg in ein zukunftweisendes Steuersystem für Kapitalanlagen. Der heutige „Steuerdschungel“ mit vielfachen Inkongruenzen und komplexen Regelungen bei der Besteuerung von Kapitalerträgen ist wenig attraktiv und führt zu erheblichen Erschwernissen bei der Findung und Anwendung des Rechts.

Notwendige Nachbesserungen im Detail bei der Abgeltungsteuer sollten durch das bis zum Jahresende zu beschließende Jahressteuergesetz 2008 vorgenommen werden. Hierzu gehört vor allem die Sicherstellung des in Deutschland bewährten Hausbankprinzips, das durch die Regelung des § 32d Einkommensteuergesetz (EStG) unnötigerweise gefährdet wird.

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