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1. August 2007
Jahresteuergesetz 2008: „Weitere Bürokratielasten für Steuerpflichtige abwenden“

Reichstag
© Günter Schneider

Mit dem Jahressteuergesetz 2008 soll eine Regelung zum „Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten“ im Rahmen der Neufassung des § 42 Abgabenordnung (AO) geschaffen werden, die erheblichen rechtsstaatlichen Bedenken begegnet. Wir lehnen diese vom Steuerpflichtigen widerlegbare gesetzlichen Vermutung für das Vorliegen einer Steuerumgehung strikt ab, da sie zu einer partiellen Umkehr der Beweislast führt und zahlreiche Freiheitsrechte einschränkt. Auch eine vom Finanzausschuss des Bundesrates vorgeschlagene Anzeigepflicht von Steuergestaltung in einem neuen § 138a AO, wonach legale, aber vom Gesetzgeber unerwünschte Gestaltungen einer Anzeigepflicht für so genannte Vermarkter eines Steuermodells unterliegen sollen, lehnen wir ab. Rechtsunsicherheit und überbordende Bürokratie wären die Folge.

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