Home Themen Steuern Jahressteuergesetz 2009
Der Deutsche Bundestag hat das Jahressteuergesetz 2009 am 28. November 2008 in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Das Gesetz enthält bedeutsame Änderungen auch in Bezug auf die Abgeltungsteuer: Zu begrüßen ist eine Regelung für Kapitalmaßnahmen, bei denen eine steuerneutrale Behandlung auf materieller Ebene wie auf der des Kapitalertragsteuerabzugsverfahrens im Rahmen der Abgeltungsteuer sichergestellt wird. Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, hatte sich für handhabbare Regelungen hierzu eingesetzt.
Erträge aus Options- und Termingeschäften werden gemäß unserem Petitum, soweit sie zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören, vom Kapitalertragsteuerabzug auf die neuen Tatbestände der Abgeltungsteuer ausgenommen. Für diese Erträge gilt die Abgeltungsteuer mithin nicht. Dafür ist weiterhin die Deklaration der Einkünfte im Rahmen der Steuererklärung notwendig, um Sicherungsgeschäfte im Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu ermöglichen.
Das Jahressteuergesetz 2009 regelt auch die Besteuerung von Investmentanteilen neu. So genannte steuerlich optimierte Geldmarktfonds, das sind solche, die auf die Erzielung einer Geldmarktrendite ausgerichtet sind und deren Termingeschäfts- und Wertpapierveräußerungsgewinne die ordentlichen Erträge übersteigen, unterliegen bereits bei Anschaffung ab 19. September 2008 und Veräußerung ab 1. Januar 2009 der neuen Veräußerungsgewinnbesteuerung und dem Kapitalertragsteuerabzug. Bei vor dem 19. September 2008 erworbenen Investmentfondanteilen wird nur der Wertzuwachs nach dem 10. Januar 2011 erfasst. Zudem ergeben sich Modifikationen bei der Definition der ausschüttungsgleichen Erträge bei Fondsanlagen in Schuldverschreibungen und Zertifikate.
Wir begrüßen wegen der bürokratischen Erleichterung die Abschaffung des Sammelantragsverfahrens beim Bundeszentralamt für Steuern für die Kapitalertragsteuererstattung inländischer Dividenden bei erteiltem Freistellungsauftrag. Die Kreditinstitute können nun einen Erstattungsanspruch der Kunden im Rahmen der monatlichen Kapitalertragsteueranmeldung geltend machen. Eine Erleichterung ergibt sich bei der Übernahme von Anschaffungsdaten bei Depotwechsel: Die Übernahme der Anschaffungsdaten bei grenzüberschreitenden Überträgen wird auch bei Depotwechseln aus der Schweiz, San Marino, Monaco und Andorra ermöglicht.