Home Themen Tarif- und Arbeitsrecht Anforderungen an Vergütungssysteme: Rundschreiben der BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 21. Dezember 2009 das Rundschreiben „Aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten“ veröffentlicht. Mit dem BaFin-Rundschreiben werden internationale Vorgaben zur Ausgestaltung von Vergütungssystemen umgesetzt. Anlässlich der Finanzmarktkrise gab es eine Vielzahl von Initiativen zur Regulierung der Vergütung im Finanzsektor. Diese verfolgen insbesondere das Ziel, nachhaltige Vergütungsstrukturen zu schaffen und Fehlanreize zur Eingehung unkontrollierbarer hoher Risiken zu vermeiden.
Das Financial Stability Board (FSB) veröffentlichte im April 2009 Prinzipien für Vergütungssysteme („Principles for Sound Compensation Practices“ vom 2. April 2009). Auf Wunsch der 20 größten Industrie- und Schwellenländer (G20) veröffentlichte das FSB im September 2009 weitere Standards („Principles for Sound Compensation Practices – Implementation Standards“ vom 25. September 2009). Es erwartet von den Nationalstaaten eine sofortige Umsetzung seiner Vorgaben.
In Deutschland sollen die neuen Standards 2010 in eine Rechtsverordnung überführt werden (Vergütungs-Verordnung). Das entsprechende Gesetzgebungsvorhaben für die Rechtsverordnungsermächtigung soll Anfang des Jahres 2010 initiiert werden. Um eine unverzügliche Umsetzung der internationalen Standards zu erreichen, hat die BaFin als Zwischenlösung das Vergütungs-Rundschreiben veröffentlicht. Ursprünglich hatte die BaFin die Vorgaben des FSB bei der Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) vom 14. August 2009 berücksichtigt. Aufgrund der neuen Standards wurden die Vorgaben jetzt in einem separaten Rundschreiben zusammengefasst.
Bereits Anfang Dezember 2009 hatten sich acht große deutsche Banken und die drei größten deutschen Versicherungsunternehmen im Rahmen einer Erklärung verpflichtet, die neuen Standards für nachhaltige Vergütungsstrukturen freiwillig anzuwenden.