Home Themen Zahlungsverkehr / Kartensysteme Elektronischer Personalausweis

Ziel der Einführung des elektronischen Personalausweises (ePA) in Deutschland ist es, die bewährten Funktionen des konventionellen Personalausweises um elektronische Funktionen zu ergänzen. Dies soll das Dokument den Herausforderungen und Möglichkeiten des 21. Jahrhunderts anpassen. Der neue Personalausweis dient vor allem der Identifizierung seines Inhabers im Geschäftsverkehr mit Verwaltung und Privatwirtschaft. Da diese ihre Geschäftsprozesse vermehrt auf elektronische Verfahren umstellen, werden sichere Identifizierungslösungen auch für den Einsatz in der elektronischen Welt des E-Government und E-Business benötigt.
Die deutsche Kreditwirtschaft begrüßt die mit dem Gesetzesvorhaben der Bundesregierung angestrebte Einführung des ePA, da sie einen wichtiger Beitrag zur Sicherung und Vereinfachung des elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehrs im Internet leistet. Der Gesetzentwurf legt bereits einige technische Rahmenbedingungen fest. Aus Sicht der Kreditwirtschaft müssten jedoch einige zusätzliche Aspekte im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden. Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) hat seine Anmerkungen bereits übermittelt.