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21. Dezember 2011
Europa braucht die IBAN

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© Deutsche Bundesbank

Die EU-Verordnung zu Euro-Zahlungen (Überweisungen und Lastschriften) in der Europäischen Union (EU) schreibt als eine wesentliche Neuerung die Verwendung der IBAN (International Bank Account Number) vor. Die IBAN dient der Schaffung schneller und sicherer Überweisungs- und Lastschriftverfahren im Europäischen Zahlungsverkehrsraum (SEPA). Viele Verbraucher und Unternehmen haben die IBAN in den letzten Jahren bereits erfolgreich für grenzüberschreitende Überweisungen genutzt.

Neu bei der IBAN sind lediglich das Länderkennzeichen (DE) und eine zweistellige Prüfziffer. Die restlichen Bestandteile BLZ und Kontonummer sind den Kunden bekannt. Das Länderkennzeichen ist notwendig um europaweit zu erkennen, in welchem Land das betreffende Konto geführt wird. Die Prüfziffer erhöht die Sicherheit. Tipp- oder Schreibfehler innerhalb der IBAN werden so leichter erkannt. Die Kundensoftware oder das Onlinebanking der Banken können den Kunden auf eine fehlerhafte IBAN hinweisen.

Die Deutsche Kreditwirtschaft wird ihre Kunden bei der Nutzung der IBAN für innerdeutsche Zahlungen tatkräftig unterstützen. Schon heute findet jeder Kunde seine IBAN auf seinem Kontoauszug oder im Onlinebanking.

Die Nutzung der IBAN ist eine wichtige Voraussetzung um ab Januar 2012 Überweisungen innerhalb von zwei Geschäftstagen (Tag der Beauftragung + ein Geschäftstag) europaweit abzuwickeln. Die IBAN garantiert einen schnellen, sicheren und effizienten Zahlungsverkehr.
 

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