Home Themen Zahlungsverkehr / Kartensysteme Single Euro Payments Area (SEPA)

Die Single Euro Payments Area (SEPA) – der einheitliche europäische Zahlungsverkehrsraum – ist das gemeinsame Projekt von Europäischer Kommission (EU-Kommission), Europäischer Zentralbank (EZB) und dem European Payments Council (EPC) als Zusammenschluss der europäischen Kreditwirtschaft. Mit der Harmonisierung des Euro-Zahlungsverkehrs sollen existierende Schranken im europäischen Zahlungsverkehrsraum abgebaut werden. Der europäische Binnenmarkt soll durch eine Intensivierung des Wettbewerbs auf allen (Zahlungsverkehrs-) Ebenen gestärkt werden.
Die Aktivitäten der europäischen Kreditwirtschaft im EPC fokussieren auf die Einführung der SEPA in den Eurostaaten. (Die Eurostaaten sind derzeit: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien und zum 1. Januar 2007: Slowenien.) Die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie die Schweiz haben die Möglichkeit, SEPA-Standards und -verfahren einzuführen und dadurch der SEPA beizutreten. (SEPA umfasst die Eurozone sowie alle anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz – sofern diese den Rechtsrahmen für Zahlungsdienste im Binnenmarkt konsistent in nationales Recht umgesetzt haben.) Innerhalb der SEPA wird es Kunden möglich sein, grenzüberschreitende europäische Zahlungen in Euro und nationale Euro-Zahlungen unter den gleichen Standardbedingungen, Rechten und Pflichten auszuführen und zu empfangen – unabhängig von ihrem Standort.
Langfristig sollen die heute existierenden verschiedenen nationalen Verfahren und Standards durch einheitliche gemeinsame Verfahren, einheitliche Datenformate und einheitliche Standards ersetzt werden.
Die Umsetzung der SEPA erfolgt sowohl für die Zahlverfahren Überweisung und Lastschrift als auch für Kartenzahlungen. Aufgrund der verschiedenen Strukturen, Abwicklungsprozesse und Beteiligten bei den einzelnen Verfahren erfolgt die Umsetzung der SEPA für Kartenzahlungen getrennt von der Umsetzung für Überweisungen und Lastschriften.
Der ursprüngliche Zeitplan des EPC sah die Umsetzung der SEPA-Zahlverfahren zum 1. Januar 2008 vor. Bereits im Jahr 2010 sollte eine kritische Masse an Euro-Zahlungen mit den SEPA-Zahlverfahren abgewickelt werden. Für das Angebot der SEPA-Lastschrift sind einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen zwingend erforderlich. Daher kann es ein europaweites Angebot der SEPA-Lastschrift erst nach Umsetzung der Richtlinie für Zahlungsdienste im Binnenmarkt in nationales Recht der EU-Mitgliedstaaten, spätestens also zum 1. November 2009, geben.
Die SEPA-Überweisung wird erstmalig zum 28. Januar 2008 angeboten. Dies ist letztendlich aber nur ein kleiner Schritt zur vollständigen Realisierung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes. Vor allem die verbleibenden Hindernisse für die Abschaltung der nationalen Verfahren müssen schnellstmöglich identifiziert und Lösungen hierfür gefunden werden. Auf dieser Grundlage kann dann ein verbindlicher Migrationstermin festgelegt werden.