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28. Januar 2008
Start des SEPA-Überweisungsverfahrens

Überweisung
© pixelio.de / Andreas Morlok

Am 28. Januar 2008 ist mit der SEPA-Überweisung ein neues, europaweit einheitliches Zahlungsverkehrsinstrument gestartet. Erstmals können Kunden Überweisungen für Zahlungen im Inland und grenzüberschreitend nutzen. Der Anwendungsbereich der SEPA-Überweisung umfasst 31 europäische Länder (Europäische Union, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz) und wird als „Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum“ (SEPA) bezeichnet. Basis für das neue SEPA-Überweisungsverfahren ist das Regelwerk „SEPA Credit Transfer Scheme Rulebook“, das der European Payments Council (EPC) verabschiedet hat. Dort ist auch die Nutzung der Internationalen Kontonummer (IBAN) und des internationalen Bankcodes (BIC) für die SEPA-Überweisung festgelegt.

Europaweit sind mehr als 4.100 Kreditinstitute dem SEPA-Überweisungsverfahren beigetreten, darunter 1.850 Banken und Sparkassen in Deutschland und können ihren Kunden die Nutzung von SEPA-Überweisungen anbieten. In welchem Umfang und in welchen Zeiträumen die Kreditinstitute dies tatsächlich tun, bleibt abzuwarten. Am ersten Tag verarbeitete die Deutsche Bundesbank insgesamt 3.923 SEPA-Überweisungen mit einem Wert von über acht Millionen Euro. Drei Viertel der Zahlungen waren grenzüberschreitend. Insgesamt tätigten Bankkunden in ganz Europa am ersten Tag 22.000 SEPA-Überweisungen. Diese hatten einen Gesamtwert von 136 Millionen Euro. Laut den beteiligten Kreditinstituten und Zentralbanken verlief der Start problemlos.

Der EPC plant die Einführung der SEPA-Lastschrift für November 2009. Die Zeichnungsfrist für die SEPA-Lastschrift-Regelwerke startet nicht vor Januar 2009.

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