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19. Juni 2007
SEPA-Zahlungsinstrumente

Euroscheine
© Cumulus

Die Single Euro Payments Area (SEPA) intensiviert den Wettbewerb der Banken für Zahlungsverkehrsprodukte, der Infrastrukturanbieter für Abwicklungsdienste und Netzwerke. Daher basiert der Aufbau der SEPA-Dokumente auf dem Drei-Ebenen-Ansatz.

Produkte und Dienste bilden als erste Ebene die geschäftspolitischen Anforderungen ab und unterliegen im Rahmen des Wettbewerbs der institutsindividuellen Ausgestaltung.
Die zweite Ebene, Regelwerke (Schemes), basiert hingegen auf einer einheitlichen Unterstützung der vom EPC vorgegebenen Standards, Regularien und Prozesse. Die EPC-Regelwerke bilden gemeinsam mit den Implementierungsrichtlinien (Implementation Guidelines) die Basis für Interoperabilität.
Die Infrastruktur als dritte Ebene umfasst gemeinsame Standards für die SEPA-konforme Abwicklung von Zahlungen über so genannte Clearing & Settlement Mechanismen (CSM) und unterliegt vorrangig dem Wettbewerb zwischen verschiedenen Zahlungsverkehrsnetzen.
Jedes SEPA-Regelwerk definiert Standardservices, so genannte Core-Services, die von allen Kreditinstituten einheitlich zu unterstützen sind.

SEPA-Überweisung

Die europäische Kreditwirtschaft nahm bereits die EU-Preisverordnung zum Anlass, einen einheitlichen Standard für grenzüberschreitende Euro-Überweisungen innerhalb der Europäischen Union zu schaffen. Der Standard spiegelt sich in den Selbstverpflichtungserklärungen Credeuro und Interbank Charging Principles wider. Es handelt sich unter anderem um eine Selbstverpflichtung zur Einhaltung einer dreitägigen Maximallaufzeit und bestimmter Regelungen zur Interbankenbepreisung von Zahlungen, wie zum Beispiel den Straight Through Processing (STP)-Kriterien. Die EU-Preisverordnung und die Selbstverpflichtungen wurden von der deutschen Kreditwirtschaft in Form der EU-Standardüberweisung umgesetzt.

Im Regelwerk der SEPA-Überweisung sind die im vorangegangenen Abschnitt genannten bisherigen EPC-Dokumente zur Überweisung konsistent zusammengefasst. Die neue SEPA-Überweisung gleicht im Wesentlichen der heutigen EU-Standardüberweisung.

SEPA-Lastschrift

Mit der SEPA-Lastschrift wird erstmalig ein einheitliches europäisches Lastschriftverfahren eingeführt. Die unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Zahlungsverkehrsgewohnheiten in den einzelnen Ländern führten nachvollziehbar zu einer Vielzahl verschiedener Anforderungen an die SEPA-Lastschrift.

Zwar konnten die Grundzüge des deutschen Einzugsermächtigungslastschriftverfahrens in die SEPA-Lastschrift eingebracht werden, doch hohe Sicherheitsbedenken anderer Länder führten zu einem insgesamt aufwändigeren Prozess, sowohl technisch als auch in Verwaltung und Organisation.

Eine der wesentlichsten Neuerungen in der SEPA-Lastschrift ist die Ausrichtung des gesamten Prozesses am Belastungstag. Dies ist im Vergleich zum heutigen Einzugsermächtigungsverfahren, das eine Sichtlastschrift darstellt, ein vollkommen anderer Ansatz. In der SEPA-Lastschrift muss der Lastschrifteinreicher ein konkretes Datum angeben, an dem das Konto des Lastschriftschuldners belastet werden soll – das Fälligkeitsdatum oder Due Date.

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