Home Über uns Arbeitgeberverband
Aufgaben
Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, übt als einziger kreditwirtschaftlicher Verband auch die Funktion eines Arbeitgeberverbandes für alle seine Mitgliedsinstitute aus. Als Arbeitgeberverband erbringt er Dienstleistungen und nimmt die Interessenvertretung für seine Mitglieder wahr. Der VÖB berät diese in allen Fragen des Arbeitsrechts sowie in sozialversicherungsrechtlichen Themenstellungen und informiert sie über die wesentlichen Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung. Darüber hinaus vertritt er die Interessen seiner Mitglieder gegenüber den gesetzgebenden Organen sowie gegenüber Regierungs- und Verwaltungsstellen. Als Arbeitgeberverband benennt der VÖB zudem ehrenamtliche Richter für die Arbeitsgerichtsbarkeit.
Innerhalb des Arbeitgeberverbandes besteht die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken. Die tarifrechtlichen und tarifpolitischen Aufgaben, insbesondere der Abschluss von Tarifverträgen, werden ausschließlich von der Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken wahrgenommen. Alle Mitgliedsinstitute des VÖB können der Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken beitreten.
Der Bereich Tarif- und Arbeitsrecht befasst sich mit den Fragen zu Auslegung der Tarifverträge sowie mit der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung und Rechtsprechung.
Der Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken gehören derzeit 50 VÖB-Mitgliedsinstitute mit rund 70.000 Beschäftigten an. Die an dem Tarifvertrag beteiligten Institute umfassen Landesbanken, die Förderinstitute der Bundesländer, Landesbausparkassen, einzelne Sparkassen sowie Lotteriegesellschaften.
Mitgliederliste (Stand: 1. Januar 2010)
Die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken wird in den Tarifverhandlungen durch ihren Tarifausschuss vertreten. Vorsitzender des Tarifausschusses ist Herr Thomas Christian Buchbinder, Vorsitzender des Vorstandes der Landesbank Saar. Weiteres Mitglied des Tarifausschusses ist Herr Stephan Ziegler, Vorsitzender des Vorstandes der Nassauischen Sparkasse.


Die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken schließt als Tarifträgerin auf Bundesebene Tarifverträge mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sowie mit dem Deutschen Bankangestellten Verband (DBV) und dem Deutschen Handels- und Industrieangestellten-Verbandes (DHV) ab. Auf Arbeitgeberseite finden die Tarifverhandlungen innerhalb einer Verhandlungsgemeinschaft mit dem Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes statt.
Bei den Tarifverhandlungen 2010 haben sich die Tarifparteien im privaten und öffentlichen Bankgewerbe 10. Juni 2010 auf einen Tarifabschluss geeinigt.
Weitere Informationen zu den Tarifverhandlungen:
Tarifverhandlungen 2010
Tarifverhandlungen 2008/2009
Für die in der Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken zusammengeschlossenen Institute gelten die Tarifverträge für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken, die zuletzt auf der Basis des Tarifabschlusses vom 10. Juni 2010 abgeändert wurden.
Tarifverträge für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken (Juni 2010, aktualisierte Fassung steht voraussichtlich Anfang August 2010 zur Verfügung)
Tarifverträge für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken (April 2009)
Der Jahresbericht 2009 informiert über die Tätigkeit der Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken, insbesondere über den Verlauf der Tarifverhandlungen und den Tarifabschluss 2009.
Jahresbericht 2009 der Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken
Jahresbericht 2008 der Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken
Jahresbericht 2007 der Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken
Die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken ist seit 1954 tätig. Seit Gründung des VÖB im Jahre 1916 wurden die Angestellten der Mitgliedsinstitute als Bankangestellte und nicht als Angehörige des öffentlichen Dienstes angesehen. Bis zum Jahre 1972 schloss die Tarifkommission des VÖB für ihre Mitglieder eigenständige Tarifverträge ab. Seitdem besteht zwischen dem privaten Bankgewerbe und den Öffentlichen Banken in Tariffragen eine gemeinsame Verhandlungskommission.