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VÖB-Ombudsmann

Streitigkeiten beenden durch einen neutralen Schlichter

Am 4. Mai 2001 ist dem Bundesverband Öffentlicher Banken, VÖB, für seine Mitgliedsinstitute die Schlichtungsaufgabe übertragen worden. Dies bedeutet, dass alle Privatkunden der dem VÖB-Schlichtungsverfahren angeschlossenen Banken die Möglichkeit haben, ihre Meinungsverschiedenheiten mit ihrer Bank durch einen unabhängigen Ombudsmann außergerichtlich klären zu lassen. Das Schlichtungsverfahren ist für den Kunden kostenlos. Eigene Auslagen und Aufwendungen für eine etwaige sachkundige Vertretung im Verfahren hat der Kunde selbst zu tragen. Firmen und Selbstständigen steht das Verfahren zur Verfügung, sofern die Streitigkeit den Bereich Zahlungsdienste betrifft.

Der Ombudsmann

Klaus Wangard

Ombudsmann der öffentlichen Banken Deutschlands ist seit dem 1. September 2003 Klaus Wangard. Er war bis Ende Oktober 2002 Vorsitzender Richter am OLG Hamm und dort seit September 1987 bis zu seiner Pensionierung Vorsitzender des neu gegründeten Fachsenats für bankrechtliche Streitigkeiten. Sein Stellvertreter ist Prof. Dr. Reinhard Welter (Universität Leipzig, Juristenfakultät, Institut für Deutsches und Internationales Bank- und Kapitalmarktrecht).


Sie wollen eine Streitigkeit vom VÖB-Ombudsmann schlichten lassen?

Bevor Sie sich für die Streitschlichtung durch den VÖB-Ombudsmann entscheiden, sollten Sie Folgendes prüfen:

  1. 1. Ist Ihr Kreditinstitut dem VÖB-Verfahren angeschlossen?

Ist dies nicht der Fall, kann der VÖB-Ombudsmann nicht für Sie aktiv werden, vielleicht aber eine andere Schlichtungsstelle.

  1. 2. Ist Ihre Beschwerde überhaupt zulässig?

Sie ist zulässig, wenn Sie folgende Fragen mit „nein“ beantworten können:

Wenn Sie alle Fragen mit „nein“ beantwortet haben, ist Ihre Beschwerde grundsätzlich zulässig. Bitte beachten Sie aber, dass über die Zulässigkeit letztlich der Ombudsmann entscheidet.

Die Verfahrensordnung

Der Ablauf des Verfahrens ist in der „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB" festgelegt.

Anschrift der Kundenbeschwerdestelle
Ihre Beschwerde richten Sie bitte schriftlich unter Angabe des betroffenen Kreditinstituts und Ihrer Adresse an den

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB
Kundenbeschwerdestelle
Postfach 11 02 72
10832 Berlin

Telefon (0 30) 81 92-2 95
Telefax (0 30) 81 92-2 99
Email: ombudsmann@voeb.de

Ihre Beschwerde sollte erkennen lassen, was Sie dem Kreditinstitut vorwerfen und was Sie mit Ihrer Beschwerde erreichen möchten. Bitte fügen Sie zum Verständnis und zur Prüfung erforderliche Unterlagen in Kopie bei. Ein entsprechend vorbereitetes Formular finden Sie unten.

VÖB-Kundenbeschwerdestelle



FIN-NET - Behandlung von Beschwerden betreffend Finanzdienstleistungen im europäischen Wirtschaftsraum

Fin-NET

Der Ombudsmann der öffentlichen Banken ist Teilnehmer am FIN-NET (Financial Dispute Resolution Network), einem grenzüberschreitenden außergerichtlichen Netz zur Behandlung von Beschwerden im Finanzdienstleistungsbereich. Zur Zeit nehmen hieran 50 verschiedene nationale Schlichtungseinrichtungen teil, die sich auf der Grundlage eines Memorandum of Understanding (MoU) zusammengeschlossen haben. Der vollständige Text des MoU sowie weitere Informationen, insbesondere zu den Schlichtungseinrichtungen in den verschiedenen europäischen Ländern, stehen Ihnen auf den Seiten der Europäischen Kommission zur Verfügung.


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