20. Juni 2018: EBA-Leitlinien zu Auslagerungen

Die neuen Leitlinien richten sich an Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute. Ziel ist es, einen stärker harmonisierten Rahmen für Auslagerungsvereinbarungen aller Finanzinstitute zu schaffen. Der Leitlinienentwurf enthält eine Definition zu Auslagerungen und gibt Kriterien vor, nach denen beurteilt werden soll, ob eine ausgelagerte Tätigkeit, Dienstleistung, ein Prozess oder eine Funktion(bzw. ein Teil davon) als kritisch oder wichtig einzustufen ist. Einige Anforderungen sind deutlich detaillierter als in den MaRisk oder gehen über diese hinaus. Dies betrifft zum Beispiel das Erfordernis eines Auslagerungsverzeichnisses und einer Due-Diligence-Prüfung vor Vertragsabschluss. Die Konsultationsphase zum Leitlinienentwurf endet am 24. September 2018. Innerhalb der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) erarbeiten wir derzeit eine Stellungnahme. Eine öffentliche Anhörung zu diesen Leitlinien findet am 4. September 2018 bei der EBA statt.
- Abwicklungsmechanismus
- Anlegerschutz
- Bankenunion
- Basel lll
- Beihilferecht
- Benchmarks
- Compliance
- Comprehensive Assessment
- CRD IV/CRR
- Eigenkapitalanforderungen
- Einlagensicherung
- EMIR
- EU-Bankenaufsicht
- EU-KMU-Förderung
- Finanztransaktionsteuer
- Geldwäschebekämpfung
- girocard
- Großkredite
- IASB
- IFRS 9
- Informationstechnologie
- Kapitalmarktunion
- Krisenmanagement
- Leases
- Leverage Ratio
- Liquiditätsanforderungen
- Macro Hedge Accounting
- MaRisk
- MaSan
- MiFID
- Rating
- Risikomanagement
- Schattenbanken/Repo-Geschäft
- SEPA
- Stresstest
- Transparenz von Bankentgelten
- Trennbanken
- Vergütung
- Zahlungsdiensterichtlinie
- Zertifizierung Kartensysteme