4. Juni 2018: Risikotragfähigkeit

Hervorzuheben ist, dass die BaFin die „Going-Concern“-Ansätze alter Prägung bis auf weiteres zulässt, wenngleich deren Anwendbarkeit, auch vor dem Hintergrund der Harmonisierungsbestrebungen innerhalb des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM), eher zeitlich begrenzt sein dürfte. Im Rahmen einer Sondersitzung des Fachgremiums MaRisk im Juni 2018 hat die Aufsicht zudem angekündigt, bis September 2018 für das RTF-Meldewesen eine Übergangslösung zum Stichtag 31. Dezember 2018 zu veröffentlichen. Ende September folgt eine weitere Sitzung zur Ausgestaltung des RTF-Meldewesens. Am 5. November 2018 wird die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) mit der deutschen Aufsicht verschiedene Auslegungsfragen zum neuen RTF-Leitfaden erörtern. Eine Konsultation der Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationsverordnung (FinaRisikoV) ist für das erste Quartal 2019 geplant.
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