12. Februar 2018: Anzeigepflichten zur Corporate Governance

Mit den geplanten Änderungen soll der durch die EZB entwickelte Erfassungsbogen zur Vereinheitlichung der Informationen, die zur aufsichtlichen Eignungsprüfung von Geschäftsleitern und Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen durch die direkt von der EZB beaufsichtigten Kreditinstitute, Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften zu übermitteln sind, in deutsches Recht überführt werden. Durch die Verwendung des Erfassungsbogens innerhalb des SSM soll die einheitliche Erhebung von Mindestinformationen und insgesamt eine Optimierung des Erhebungsprozesses erreicht werden.
Von der BaFin beaufsichtigte Institute und Unternehmen sollen von den Änderungen nicht betroffen sein. Die Konsultationsfrist läuft bis zum 7. März 2018. Die Erarbeitung einer Stellungnahme im Rahmen der Deutschen Kreditwirtschaft wird sondiert.
- Abwicklungsmechanismus
- Anlegerschutz
- Bankenunion
- Basel lll
- Beihilferecht
- Benchmarks
- Compliance
- Comprehensive Assessment
- CRD IV/CRR
- Eigenkapitalanforderungen
- Einlagensicherung
- EMIR
- EU-Bankenaufsicht
- EU-KMU-Förderung
- Finanztransaktionsteuer
- Geldwäschebekämpfung
- girocard
- Großkredite
- IASB
- IFRS 9
- Informationstechnologie
- Kapitalmarktunion
- Krisenmanagement
- Leases
- Leverage Ratio
- Liquiditätsanforderungen
- Macro Hedge Accounting
- MaRisk
- MaSan
- MiFID
- Rating
- Risikomanagement
- Schattenbanken/Repo-Geschäft
- SEPA
- Stresstest
- Transparenz von Bankentgelten
- Trennbanken
- Vergütung
- Zahlungsdiensterichtlinie
- Zertifizierung Kartensysteme