IFRS 9 Endorsement

Der IASB hat zwei Lösungsansätze entwickelt, die im Dezember 2015 als Entwurf veröffentlicht werden sollen. Im Rahmen des sogenannten „Overlay Approach“ würde IFRS 9 ohne Einschränkung 2018 in Kraft treten. Für Verträge, die künftig nach IFRS 4 erfasst würden, soll die Option bestehen, die Differenz zwischen der Erfolgsrechnung nach IAS 39 und IFRS 9 erfolgsneutral im OCI zu erfassen. Dieser Überlage-rungsansatz würde einen zeitlich befristeten Parallellauf von zwei Systemen bedingen. Der „Deferral Approach“ sieht das Verschieben des Inkrafttretens von IFRS 9 bis maximal 2021 für die Versicherungsunternehmen vor. Die Anwendung beider Ansätze wird voraussichtlich optional sein.
EFRAG steht den Ansätzen kritisch gegenüber. Der Overlay Approach würde hohe Kosten erfordern und durch weiterhin bestehenden Accounting Mismatch zur Verwirrung der Nutzer führen. Der Deferral Approach dagegen, hätte einen sehr beschränkten Anwendungsbereich. Dieser Ansatz wäre lediglich für Einheiten zulässig, deren Höhe der Bruttoverbindlichkeiten aus Verträgen gemäß IFRS 4 mindestens 75 Prozent ihrer gesamten Verbindlichkeiten ausmachen. Dies würde bedeuten, dass wesentliche Unternehmen, die gemeinhin als Versicherer eingestuft werden, nicht von der Verschiebung profitieren könnten. Die Anwendung des Ansatzes hätte für alle konsolidierten Unternehmen zu erfolgen. EFRAG schlägt vor, den Deferral Approach auf den Einzelabschluss abzustellen. So hätten Versicherungsunternehmen, die in Konglomeraten eingebunden sind, auch die Möglichkeit die Anwendung des IFRS 9 zu verschieben.
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