8. Mai 2019: Neues Prospektrecht

sammenfassung des Prospekts, die Veröffent-
lichung und Klassifizierung von Prospekten, die Werbung für Wertpapiere, Nachträge zum Prospekt und das Notifizierungsportal getroffen.
Darüber hinaus werden Anforderungen hinsichtlich der Aufmachung, des Inhalts, der Prüfung und der Billigung des Prospekts geregelt. Rat und Parlament haben bis Mitte Juni Gelegenheit, Ein-
wände zu erheben. Die Verordnungen sollen wie die Prospekt-VO ab dem 21. Juli 2019 gelten.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat klargestellt, dass Nachträge für bereits vor dem 21. Juli 2019 gebilligte Prospekte dem alten, nationalen Recht unterfallen und für diese nicht die neuen Pflichten gelten. Im Rahmen von fortgesetzten Angeboten sei eine neue Hinterlegung der „final terms“ erforderlich.
Die ESMA-Risikoguidelines werde die BaFin voraussichtlich ohne Ergänzungen in ihre Verwaltungspraxis übernehmen. Zurzeit erörtern wir mit der BaFin die Umsetzung der Informationspflicht zu Nachträgen und Leitlinien für die Prospektverständlichkeit. Ende Mai 2019 veranstaltet die BaFin einen Workshop zum neuen Prospektrecht, an dem auch wir teilnehmen werden.
Wir setzen uns für eine angemessene Umsetzung der neuen Pflichten ein.
- Abwicklungsmechanismus
- Anlegerschutz
- Bankenunion
- Basel lll
- Beihilferecht
- Benchmarks
- Compliance
- Comprehensive Assessment
- CRD IV/CRR
- Eigenkapitalanforderungen
- Einlagensicherung
- EMIR
- EU-Bankenaufsicht
- EU-KMU-Förderung
- Finanztransaktionsteuer
- Geldwäschebekämpfung
- girocard
- Großkredite
- IASB
- IFRS 9
- Informationstechnologie
- Kapitalmarktunion
- Krisenmanagement
- Leases
- Leverage Ratio
- Liquiditätsanforderungen
- Macro Hedge Accounting
- MaRisk
- MaSan
- MiFID
- Rating
- Risikomanagement
- Schattenbanken/Repo-Geschäft
- SEPA
- Stresstest
- Transparenz von Bankentgelten
- Trennbanken
- Vergütung
- Zahlungsdiensterichtlinie
- Zertifizierung Kartensysteme