10. September 2014: OGAW-Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht

Als Reaktion auf den Madoff-Skandal dient die Revision der OGAW-Richtlinie in erster Linie dem Anlegerschutz und enthält verschärfte Regelungen zur Zulassung, Tätigkeit und Haftung von Verwahrstellen vor. So sind beispielsweise strengere Vergütungsregeln für Fondsmanager enthalten, um nachhaltige Anlagestrategien zu fördern. Dies soll durch die Beteiligung an dem gemanagten Fonds sichergestellt werden. Daher darf unter anderem die Hälfte der Bonuszahlungen für Fondsmanager nur aus Anteilen am eigenen Fonds bestehen.
Zukünftig können für die Verwahrung von Wertpapieren nur Banken und Zentralbanken sowie ausreichend kapitalisierte und beaufsichtigte Gesellschaften zugelassen werden. Zusätzlich muss sichergestellt sein, dass die Wahrnehmung der Aufgaben der Verwaltungsgesellschaft und die der Verwahrstelle nicht durch ein und dieselbe Gesellschaft erfolgt. Wertpapierleihe zugunsten des Publikumsfonds darf nur erfolgen, wenn diese Geschäfte ausreichend besichert sind. Darüber hinaus treffen die Verwahrstelle strengere Haftungsregeln im Falle des Abhandenkommens von Vermögensgegenständen bei der Unterverwahrung im EU-Ausland. Ein vertraglicher Haftungsausschluss im Rahmen der Unterverwahrung ist künftig unzulässig.
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