Regulierung von Benchmarks

Vor dem Hintergrund der Verabschiedung der Benchmark-Verordnung verändern Anbieter von Indizes, die sogenannten Administratoren, die Kernattribute von Benchmarks, wie den Veröffentlichungszeitpunkt, um Handelsaktivitäten zu reduzieren, z. B. Euro-Referenzkurs der EZB, oder die Berechnungsmethode, um mögliche Haftungs- und Sanktionsrisiken zu umgehen (z. B. Euribor).
Das European Money Market Institute (EMMI) stellt mit dem sogenannten Euribor eine der wichtigsten Benchmarks in Europa zur Verfügung. Angesichts der beabsichtigten Umstellung des Euribor auf eine transaktionsbasierte Methodologie der Zusammensetzung der Benchmark veröffentlichte EMMI ein Papier, um die potenziellen Auswirkungen einer solchen Umstellung zu konsultieren. Hierzu haben wir eine Stellungnahme abgegeben. Besonders hervorzuheben ist, dass die Umstellung sich auf die Vertragsausgestaltung bereits existierender und künftiger Derivate- sowie Verbraucher- und Hypothekarkreditverträge auswirken könnte, denen eine Benchmark zugrunde liegt. Auch scheint der Zeitpunkt der Umstellung, die für den 4. Juli 2016 angedacht ist, als zu ambitioniert und für datenzuliefernde Institute kaum umsetzbar.
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