6. Juli 2018: Regulierung der Restschuldversicherung

reformgesetz zum Stichtag 1. Januar 2018 bewertet. In dem am 28. Juni 2018 veröffentlichten Evaluierungsbericht werden in einem Eckpunktepapier weitere Maßnahmen vorgeschlagen. Diese umfassen auch die Einführung eines gesetzlichen Provisionsdeckels für Restschuldversicherungen.
Provisionen sind nach der europäischen Richtlinie für den Versicherungsvertrieb, die 2017 in nationales Recht umgesetzt wurde, weiterhin zulässig. Der Bericht schlägt jedoch eine gesetzliche Begrenzung der Provisionshöhe vor, um etwaige Fehlanreize zu vermeiden.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) sieht diese weitere Regulierungsmaßnahme kritisch. Zunächst sollten die Wirkungen kürzlich eingeführter Verbraucherschutzvorschriften evaluiert werden. Mit der nationalen Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie erhält der Verbraucher seit Februar 2018 standardmäßig Produktinformationsblätter,aus denen unter anderem der Versicherungsbeitrag und die weiteren Kosten ersichtlich sind. Damit erhält der Kunde alle notwendigen Informationen, um sich einen Überblick über den Gesamtmarkt zu verschaffen und das für ihn unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten passende Produkt auszuwählen.
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