19. Mai 2017: Europäische Kommission fördert Privatplatzierungsmarkt

Allerdings wird die Abgeltungsteuer auf eine breite Bemessungsgrundlage fällig, da Werbungskosten nicht abgezogen werden können. Bei den anderen Einkunftsarten ist der Abzug von entstandenen Kosten dagegen selbstverständlich. Daher ist die effektive Belastung bei ihnen niedriger, als es der bloße Satz vermuten ließe. Nach Berechnungen des Bundesmi-nisteriums der Finanzen hat die Abgeltungsteuer für vergangene Jahre zudem ein höheres Steueraufkommen erbracht, als es ohne sie zu erwarten gewesen wäre. Gegen die Steuer wird auch ins Feld geführt, dass mit dem Beginn des automatischen Informationsaustau-sches über Finanzkonten es eines besonderen Anreizes zur Versteuerung von Kapital im Inland nicht mehr bedürfe. Unsere Sichtweise ist hingegen, dass dieser Informationsaustausch erst in den Anfängen steht. Effektive Auswertungen müssen durch die Finanzver-waltung erst noch greifen. Der Informationsaustausch und die Abgeltungsteuer sind keine Fremdkörper.
Aus der Sicht des VÖB
Wir sind Befürworter der Abgeltungsteuer. Wir meinen, dass sie einfach, transparent und gerecht ist. In einem Massenverfahren hat sie sich seit dem Jahr 2009 bewährt. Bei ihrer Abschaffung wäre mit mehr Bürokratie für Anleger, Banken und Fiskus zu rechnen. Mehreinnahmen für den Staat wären nicht wahrscheinlich. Diese Aspekte finden unter Politikern wie Praktikern vermehrt Beachtung.
Die aktuelle Lage
In der aktuellen Debatte wird nun vorgeschlagen, ob nicht besser eine Modifizierung greifen sollte: Für Dividenden und Veräußerungsgewinne bliebe es bei der Abgeltungsteuer und für Zinserträge würde der individuelle Steuersatz zum Tragen kommen. Damit ließen sich komplexe Anpassungen der Unternehmensbesteuerung vermeiden, die bei Abschaffung der Abgeltungsteuer hinsichtlich der Dividenden und Veräußerungsgewinne zwingend wären.
Nach unserer Einschätzung brächte dies aber eine derartige Verkomplizierung der Abgeltungsteuer mit sich, dass vom Vereinfachungseffekt kaum mehr etwas bliebe. Angesichts des aktuell historisch niedrigen Zinsniveaus würde die isolierte Rückkehr zur progressiven Besteuerung von Zinsen auch keine Steuerreform rechtfertigende Mehreinnahme produzieren. Auch das sprudelnde Mehraufkommen des Fiskus nach der aktuellen Steuerschätzung spreche gegen eine solche Lösung.
Unsere Haltung ist, dass die Meriten der Abgeltungs-teuer nicht aus den Augen verloren werden sollten. Es gilt abzuwägen, ob der Verlust ihrer unbestrittenen Vorzüge einen Systemwechsel wert wäre.
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